Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Neue Bestimmungen ab Herbst 2025
Der chemische Pflanzenschutz in Deutschland wird voraussichtlich ab Herbst 2025 weiter eingeschränkt. Dem BVL zufolge werden derzeit die zugelassenen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid überprüft. Im Ergebnis könnten Anwendungen widerrufen werden. Grund ist die von der EU beschlossene Absenkung der Rückstandshöchstgehalte. Derzeit sind die Mittel für 38 Agrarprodukte zugelassen.
Die Landwirte in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf weitere Einschränkungen beim chemischen Pflanzenschutz einstellen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt mitteilte, werden zurzeit die zugelassenen Anwendungen acetamipridhaltiger Pflanzenschutzmittel überprüft, die von den kommenden Rückstandshöchstgehaltsabsenkungen betroffen sein können.
Über das Ergebnis der Prüfung werden die betroffenen Zulassungsinhaber laut BVL über eine Anhörung informiert. Anwendungen, bei denen auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten die neu festzusetzenden Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden könnten, würden widerrufen.
Das Bundesamt geht davon aus, dass die nationale Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid im ersten Quartal 2025 veröffentlicht wird. Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung rechtskräftig. Vorher legal erzeugte Ware darf aber noch abverkauft werden.
Mit der Verordnung werden laut BVL für 38 landwirtschaftliche Produkte die zulässigen Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß der EU-Verordnung beziehungsweise den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesenkt. Dazu gehören Äpfel, Birnen, Kirschen, Keltertrauben, diverse Beerenarten, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Salate, Spinat, Mangold und Spargel.
Bei den acetamipridhaltigen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Insektizide. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Neonikotinoide. Im Januar dieses Jahres war die Zulassung eines Mittels mit Acetamiprid für verschiedene Anwendungen im Gewächshaus widerrufen worden. AgE
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Neue Bestimmungen ab Herbst 2025
Der chemische Pflanzenschutz in Deutschland wird voraussichtlich ab Herbst 2025 weiter eingeschränkt. Dem BVL zufolge werden derzeit die zugelassenen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid überprüft. Im Ergebnis könnten Anwendungen widerrufen werden. Grund ist die von der EU beschlossene Absenkung der Rückstandshöchstgehalte. Derzeit sind die Mittel für 38 Agrarprodukte zugelassen.
Die Landwirte in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf weitere Einschränkungen beim chemischen Pflanzenschutz einstellen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt mitteilte, werden zurzeit die zugelassenen Anwendungen acetamipridhaltiger Pflanzenschutzmittel überprüft, die von den kommenden Rückstandshöchstgehaltsabsenkungen betroffen sein können.
Über das Ergebnis der Prüfung werden die betroffenen Zulassungsinhaber laut BVL über eine Anhörung informiert. Anwendungen, bei denen auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten die neu festzusetzenden Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden könnten, würden widerrufen.
Das Bundesamt geht davon aus, dass die nationale Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid im ersten Quartal 2025 veröffentlicht wird. Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung rechtskräftig. Vorher legal erzeugte Ware darf aber noch abverkauft werden.
Mit der Verordnung werden laut BVL für 38 landwirtschaftliche Produkte die zulässigen Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß der EU-Verordnung beziehungsweise den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesenkt. Dazu gehören Äpfel, Birnen, Kirschen, Keltertrauben, diverse Beerenarten, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Salate, Spinat, Mangold und Spargel.
Bei den acetamipridhaltigen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Insektizide. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Neonikotinoide. Im Januar dieses Jahres war die Zulassung eines Mittels mit Acetamiprid für verschiedene Anwendungen im Gewächshaus widerrufen worden. AgE
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Neue Bestimmungen ab Herbst 2025
Der chemische Pflanzenschutz in Deutschland wird voraussichtlich ab Herbst 2025 weiter eingeschränkt. Dem BVL zufolge werden derzeit die zugelassenen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid überprüft. Im Ergebnis könnten Anwendungen widerrufen werden. Grund ist die von der EU beschlossene Absenkung der Rückstandshöchstgehalte. Derzeit sind die Mittel für 38 Agrarprodukte zugelassen.
Die Landwirte in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf weitere Einschränkungen beim chemischen Pflanzenschutz einstellen. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jetzt mitteilte, werden zurzeit die zugelassenen Anwendungen acetamipridhaltiger Pflanzenschutzmittel überprüft, die von den kommenden Rückstandshöchstgehaltsabsenkungen betroffen sein können.
Über das Ergebnis der Prüfung werden die betroffenen Zulassungsinhaber laut BVL über eine Anhörung informiert. Anwendungen, bei denen auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten die neu festzusetzenden Rückstandshöchstgehalte nicht sicher eingehalten werden könnten, würden widerrufen.
Das Bundesamt geht davon aus, dass die nationale Verordnung zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid im ersten Quartal 2025 veröffentlicht wird. Die neuen Rückstandshöchstgehalte werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung rechtskräftig. Vorher legal erzeugte Ware darf aber noch abverkauft werden.
Mit der Verordnung werden laut BVL für 38 landwirtschaftliche Produkte die zulässigen Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß der EU-Verordnung beziehungsweise den Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesenkt. Dazu gehören Äpfel, Birnen, Kirschen, Keltertrauben, diverse Beerenarten, Fruchtgemüse, Kohlgemüse, Salate, Spinat, Mangold und Spargel.
Bei den acetamipridhaltigen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Insektizide. Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Neonikotinoide. Im Januar dieses Jahres war die Zulassung eines Mittels mit Acetamiprid für verschiedene Anwendungen im Gewächshaus widerrufen worden. AgE