Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Verbände fordern Stoffstrombilanz
Die Bundesregierung soll zügig eine Monitoringverordnung auf den Weg bringen und die Stoffstrombilanzverordnung nicht streichen. Nur so könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden. Das Vermittlungsverfahren ist nach wir vor nicht terminiert.
Für eine zügige Aufnahme des Vermittlungsverfahrens zur Novelle des Düngegesetzes sprechen sich 16 Verbände und Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Land- und Wasserwirtschaft sowie eine Reihe von Agrarwissenschaftlern aus. Die Unterzeichner plädieren dafür, umgehend eine Monitoringverordnung auf den Weg zu bringen. Sie warnen zugleich davor, die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. Nur durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden, heißt es in dem Verbändeappell.
Der Bundesrat hatte dem Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht zugestimmt. Anfang Oktober hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Forderung der Agrarministerkonferenz (AMK) akzeptiert, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Gleichzeitig hatte der Grünen-Politiker zugesagt, die Pläne für eine Nährstoffbilanzverordnung als Nachfolgeregelung in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Wann der Vermittlungsausschuss zusammentritt, ist nach wie vor offen. Ein Termin ist weiterhin nicht angesetzt.
Stoffstrombilanz weiterentwickeln
In ihrem Appell verweisen die Verbände auf umfassende düngerechtliche Änderungen, die Deutschland im Rahmen des letzten Vertragsverletzungsverfahrens habe vornehmen müssen. Gleichzeitig räumen die Unterzeichner ein, dass die Einschränkungen für Betriebe in den Roten Gebieten nicht verursachergerecht seien. Nicht die betriebsindividuellen Nährstoffe würden beachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes sei relevant.
Als Alternative zum System der Roten Gebieten wird das Instrument der Stoffstrombilanz gesehen. Für eine Weiterentwicklung sei es notwendig, die seit 2018 geltende Vorlage bundesweit einheitlich zu regeln und zu bewerten, eine einfache Datenerfassung zu ermöglichen und doppelte Dokumentationen zu vermeiden. Ferner gelte es, Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu erfassen sowie umweltwirksame und betriebsindividuelle Höchstwerte zu entwickeln und vorzugeben.
Zu den Unterzeichnern zählen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (NABU), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Naturland und der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Unterstützt wird die Initiative unter anderem von den Wissenschaftlern Prof. Friedhelm Taube, Prof. Sebastian Lakner, Prof. Nicola Fohrer und Prof. Klaus Dittert. AgE
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Verbände fordern Stoffstrombilanz
Die Bundesregierung soll zügig eine Monitoringverordnung auf den Weg bringen und die Stoffstrombilanzverordnung nicht streichen. Nur so könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden. Das Vermittlungsverfahren ist nach wir vor nicht terminiert.
Für eine zügige Aufnahme des Vermittlungsverfahrens zur Novelle des Düngegesetzes sprechen sich 16 Verbände und Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Land- und Wasserwirtschaft sowie eine Reihe von Agrarwissenschaftlern aus. Die Unterzeichner plädieren dafür, umgehend eine Monitoringverordnung auf den Weg zu bringen. Sie warnen zugleich davor, die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. Nur durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden, heißt es in dem Verbändeappell.
Der Bundesrat hatte dem Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht zugestimmt. Anfang Oktober hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Forderung der Agrarministerkonferenz (AMK) akzeptiert, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Gleichzeitig hatte der Grünen-Politiker zugesagt, die Pläne für eine Nährstoffbilanzverordnung als Nachfolgeregelung in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Wann der Vermittlungsausschuss zusammentritt, ist nach wie vor offen. Ein Termin ist weiterhin nicht angesetzt.
Stoffstrombilanz weiterentwickeln
In ihrem Appell verweisen die Verbände auf umfassende düngerechtliche Änderungen, die Deutschland im Rahmen des letzten Vertragsverletzungsverfahrens habe vornehmen müssen. Gleichzeitig räumen die Unterzeichner ein, dass die Einschränkungen für Betriebe in den Roten Gebieten nicht verursachergerecht seien. Nicht die betriebsindividuellen Nährstoffe würden beachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes sei relevant.
Als Alternative zum System der Roten Gebieten wird das Instrument der Stoffstrombilanz gesehen. Für eine Weiterentwicklung sei es notwendig, die seit 2018 geltende Vorlage bundesweit einheitlich zu regeln und zu bewerten, eine einfache Datenerfassung zu ermöglichen und doppelte Dokumentationen zu vermeiden. Ferner gelte es, Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu erfassen sowie umweltwirksame und betriebsindividuelle Höchstwerte zu entwickeln und vorzugeben.
Zu den Unterzeichnern zählen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (NABU), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Naturland und der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Unterstützt wird die Initiative unter anderem von den Wissenschaftlern Prof. Friedhelm Taube, Prof. Sebastian Lakner, Prof. Nicola Fohrer und Prof. Klaus Dittert. AgE
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Verbände fordern Stoffstrombilanz
Die Bundesregierung soll zügig eine Monitoringverordnung auf den Weg bringen und die Stoffstrombilanzverordnung nicht streichen. Nur so könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden. Das Vermittlungsverfahren ist nach wir vor nicht terminiert.
Für eine zügige Aufnahme des Vermittlungsverfahrens zur Novelle des Düngegesetzes sprechen sich 16 Verbände und Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Land- und Wasserwirtschaft sowie eine Reihe von Agrarwissenschaftlern aus. Die Unterzeichner plädieren dafür, umgehend eine Monitoringverordnung auf den Weg zu bringen. Sie warnen zugleich davor, die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. Nur durch das Zusammenspiel aus Stoffstrombilanz und Monitoring könne Verursachergerechtigkeit in der Düngepolitik geschaffen werden, heißt es in dem Verbändeappell.
Der Bundesrat hatte dem Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht zugestimmt. Anfang Oktober hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Forderung der Agrarministerkonferenz (AMK) akzeptiert, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Gleichzeitig hatte der Grünen-Politiker zugesagt, die Pläne für eine Nährstoffbilanzverordnung als Nachfolgeregelung in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiterzuverfolgen. Wann der Vermittlungsausschuss zusammentritt, ist nach wie vor offen. Ein Termin ist weiterhin nicht angesetzt.
Stoffstrombilanz weiterentwickeln
In ihrem Appell verweisen die Verbände auf umfassende düngerechtliche Änderungen, die Deutschland im Rahmen des letzten Vertragsverletzungsverfahrens habe vornehmen müssen. Gleichzeitig räumen die Unterzeichner ein, dass die Einschränkungen für Betriebe in den Roten Gebieten nicht verursachergerecht seien. Nicht die betriebsindividuellen Nährstoffe würden beachtet, sondern lediglich die Gebietsansässigkeit eines Betriebes sei relevant.
Als Alternative zum System der Roten Gebieten wird das Instrument der Stoffstrombilanz gesehen. Für eine Weiterentwicklung sei es notwendig, die seit 2018 geltende Vorlage bundesweit einheitlich zu regeln und zu bewerten, eine einfache Datenerfassung zu ermöglichen und doppelte Dokumentationen zu vermeiden. Ferner gelte es, Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu erfassen sowie umweltwirksame und betriebsindividuelle Höchstwerte zu entwickeln und vorzugeben.
Zu den Unterzeichnern zählen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (NABU), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Naturland und der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Unterstützt wird die Initiative unter anderem von den Wissenschaftlern Prof. Friedhelm Taube, Prof. Sebastian Lakner, Prof. Nicola Fohrer und Prof. Klaus Dittert. AgE