Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Termine und Veranstaltungen:
11.03.2025 14:30 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Isselhorst
12.03.2025 14:30 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Halle
14.03.2025 14:30 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Senne
15.03.2025 09:00 – 13:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Jöllenbeck
26.03.2025 14:30 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Steinhagen
28.03.2025 14:30 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Jöllenbeck
Topnews
Bundesrat für "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich
Für eine "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen.
Für eine "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen. Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und vom Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Zur Begründung hatten die Ausschüsse auf den erforderlichen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.
Nach dem Votum des Bundesrates soll die Privilegierung im Außenbereich für genehmigte Ställe erhalten bleiben, wenn diese "zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt" werden sollen. Voraussetzung soll sein, dass dabei die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird.
Bisher genehmigte Ställe dürften aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an freiwilligen Tierwohlprogrammen abgehalten werden, so die Länderkammer in ihrer Begründung. Das Gleiche gelte für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie den Umbau der Kastenstände für Sauen. Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung" stelle sicher, dass bestehende Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden könnten.
Einbezogen werden müsse auch der Ersatz eines alten Gebäudes, weil gerade bei älteren Stallbauten oft nur die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles in Frage komme. Schließlich müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Thema "Offenstall" in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein sei. Daher sei auch eine mögliche Gebäudeerweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich.
Schließlich hält es der Bundesrat für notwendig, auch bauliche Anlagen für Feuerwehren und Rettungsdienste im Außenbereich zu privilegieren. Für die Auswahl des Standortes von Feuerwehrgerätehäusern und Rettungswachen sei insbesondere von Bedeutung, dass alle Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreicht werden könnten. Sei im Innenbereich einer Gemeinde kein geeigneter Standort für ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache vorhanden, müsse die betroffene Gemeinde auf geeignete Flächen im Außenbereich ausweichen, heißt es in der Begründung. AgE
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Bundesrat für "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich
Für eine "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen.
Für eine "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen. Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und vom Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Zur Begründung hatten die Ausschüsse auf den erforderlichen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.
Nach dem Votum des Bundesrates soll die Privilegierung im Außenbereich für genehmigte Ställe erhalten bleiben, wenn diese "zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt" werden sollen. Voraussetzung soll sein, dass dabei die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird.
Bisher genehmigte Ställe dürften aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an freiwilligen Tierwohlprogrammen abgehalten werden, so die Länderkammer in ihrer Begründung. Das Gleiche gelte für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie den Umbau der Kastenstände für Sauen. Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung" stelle sicher, dass bestehende Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden könnten.
Einbezogen werden müsse auch der Ersatz eines alten Gebäudes, weil gerade bei älteren Stallbauten oft nur die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles in Frage komme. Schließlich müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Thema "Offenstall" in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein sei. Daher sei auch eine mögliche Gebäudeerweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich.
Schließlich hält es der Bundesrat für notwendig, auch bauliche Anlagen für Feuerwehren und Rettungsdienste im Außenbereich zu privilegieren. Für die Auswahl des Standortes von Feuerwehrgerätehäusern und Rettungswachen sei insbesondere von Bedeutung, dass alle Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreicht werden könnten. Sei im Innenbereich einer Gemeinde kein geeigneter Standort für ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache vorhanden, müsse die betroffene Gemeinde auf geeignete Flächen im Außenbereich ausweichen, heißt es in der Begründung. AgE
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Bundesrat für "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich
Für eine "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen.
Für eine "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen. Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und vom Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Zur Begründung hatten die Ausschüsse auf den erforderlichen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.
Nach dem Votum des Bundesrates soll die Privilegierung im Außenbereich für genehmigte Ställe erhalten bleiben, wenn diese "zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt" werden sollen. Voraussetzung soll sein, dass dabei die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird.
Bisher genehmigte Ställe dürften aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an freiwilligen Tierwohlprogrammen abgehalten werden, so die Länderkammer in ihrer Begründung. Das Gleiche gelte für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie den Umbau der Kastenstände für Sauen. Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung" stelle sicher, dass bestehende Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden könnten.
Einbezogen werden müsse auch der Ersatz eines alten Gebäudes, weil gerade bei älteren Stallbauten oft nur die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles in Frage komme. Schließlich müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Thema "Offenstall" in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein sei. Daher sei auch eine mögliche Gebäudeerweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich.
Schließlich hält es der Bundesrat für notwendig, auch bauliche Anlagen für Feuerwehren und Rettungsdienste im Außenbereich zu privilegieren. Für die Auswahl des Standortes von Feuerwehrgerätehäusern und Rettungswachen sei insbesondere von Bedeutung, dass alle Grundstücke im Innenbereich einer Gemeinde innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreicht werden könnten. Sei im Innenbereich einer Gemeinde kein geeigneter Standort für ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache vorhanden, müsse die betroffene Gemeinde auf geeignete Flächen im Außenbereich ausweichen, heißt es in der Begründung. AgE