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Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Klöckner begrüßt steuerliche Erleichterungen für Land- und Forstwirte
Wie erwartet hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020 heute gebilligt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für die sich ihr Haus und die Koalition eingesetzt hätten.
Wie erwartet hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020 heute gebilligt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für die sich ihr Haus und die Koalition eingesetzt hätten.
Einen besonderen Stellenwert räumt Klöckner den beschlossenen Änderungen zur Umsatzsteuerpauschalierung ein. Die Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) könnten in Zukunft weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600 000 Euro nutzen. "Mit dieser Eingrenzung des Anwenderkreises wird ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens getan", erklärte die Ministerin. Die Umsatzgrenze werde ab dem Jahr 2022 gelten, so dass sich die Praxis auf notwendige Anpassungen einstellen könne und Planungssicherheit erhalte.
Zufrieden zeigte sich Klöckner auch mit den verbesserten Möglichkeiten, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Einkommenssteuergesetz (EStG) zu nutzen. Nachdem zunächst eine einheitliche Gewinngrenze von 150 000 Euro vorgesehen gewesen sei, sei diese nunmehr auf 200 000 Euro festgelegt worden.
Mit dem Jahressteuergesetz würden außerdem wichtige Regelungen zur Förderung des Ehrenamts aufgegriffen, hob die Ministerin hervor. So würden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht sowie die Freigrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 35 000 Euro auf 45 000 Euro angehoben. Zudem werde die "Ortsverschönerung" in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen. Damit seien grundlegende Maßnahmen für die Verbesserung der Lebensqualität im Dorf oder im Stadtteil verbunden. "Von den Verbesserungen profitieren gerade ländliche Räume", stellte die CDU-Politikerin fest. AgE
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Klöckner begrüßt steuerliche Erleichterungen für Land- und Forstwirte
Wie erwartet hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020 heute gebilligt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für die sich ihr Haus und die Koalition eingesetzt hätten.
Wie erwartet hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020 heute gebilligt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für die sich ihr Haus und die Koalition eingesetzt hätten.
Einen besonderen Stellenwert räumt Klöckner den beschlossenen Änderungen zur Umsatzsteuerpauschalierung ein. Die Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) könnten in Zukunft weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600 000 Euro nutzen. "Mit dieser Eingrenzung des Anwenderkreises wird ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens getan", erklärte die Ministerin. Die Umsatzgrenze werde ab dem Jahr 2022 gelten, so dass sich die Praxis auf notwendige Anpassungen einstellen könne und Planungssicherheit erhalte.
Zufrieden zeigte sich Klöckner auch mit den verbesserten Möglichkeiten, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Einkommenssteuergesetz (EStG) zu nutzen. Nachdem zunächst eine einheitliche Gewinngrenze von 150 000 Euro vorgesehen gewesen sei, sei diese nunmehr auf 200 000 Euro festgelegt worden.
Mit dem Jahressteuergesetz würden außerdem wichtige Regelungen zur Förderung des Ehrenamts aufgegriffen, hob die Ministerin hervor. So würden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht sowie die Freigrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 35 000 Euro auf 45 000 Euro angehoben. Zudem werde die "Ortsverschönerung" in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen. Damit seien grundlegende Maßnahmen für die Verbesserung der Lebensqualität im Dorf oder im Stadtteil verbunden. "Von den Verbesserungen profitieren gerade ländliche Räume", stellte die CDU-Politikerin fest. AgE
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Klöckner begrüßt steuerliche Erleichterungen für Land- und Forstwirte
Wie erwartet hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020 heute gebilligt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für die sich ihr Haus und die Koalition eingesetzt hätten.
Wie erwartet hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2020 heute gebilligt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für die sich ihr Haus und die Koalition eingesetzt hätten.
Einen besonderen Stellenwert räumt Klöckner den beschlossenen Änderungen zur Umsatzsteuerpauschalierung ein. Die Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) könnten in Zukunft weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600 000 Euro nutzen. "Mit dieser Eingrenzung des Anwenderkreises wird ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens getan", erklärte die Ministerin. Die Umsatzgrenze werde ab dem Jahr 2022 gelten, so dass sich die Praxis auf notwendige Anpassungen einstellen könne und Planungssicherheit erhalte.
Zufrieden zeigte sich Klöckner auch mit den verbesserten Möglichkeiten, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Einkommenssteuergesetz (EStG) zu nutzen. Nachdem zunächst eine einheitliche Gewinngrenze von 150 000 Euro vorgesehen gewesen sei, sei diese nunmehr auf 200 000 Euro festgelegt worden.
Mit dem Jahressteuergesetz würden außerdem wichtige Regelungen zur Förderung des Ehrenamts aufgegriffen, hob die Ministerin hervor. So würden die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht sowie die Freigrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 35 000 Euro auf 45 000 Euro angehoben. Zudem werde die "Ortsverschönerung" in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen. Damit seien grundlegende Maßnahmen für die Verbesserung der Lebensqualität im Dorf oder im Stadtteil verbunden. "Von den Verbesserungen profitieren gerade ländliche Räume", stellte die CDU-Politikerin fest. AgE