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Steuerentlastung verlängert

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Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. Dazu war eine Verlängerung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) notwendig.

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. Dazu war eine Verlängerung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) notwendig. Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten von den Finanzbehörden damit weiterhin eine Rückvergütung von 45 Ct/l.

 

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßte die Verlängerung der Steuerentlastung. Die Information komme gerade rechtzeitig, weil Landwirte für das kommende Jahr den Bezug von Kraftstoffen planten. Insofern sei sicher, dass auch bei der Verwendung von Biokraftstoffen die Steuerbegünstigung gewährt werde, stellte UFOP-Geschäftsführer Stephan Arens fest. Die Preiswürdigkeit der Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl werde in den kommenden Jahren zunehmen, denn diese seien infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) von der Preiserhöhung ausgenommen.

 

Die UFOP sehe jetzt einen Ansatz zur Fortführung der Biokraftstoff-Strategie in der Landwirtschaft aus Raps als heimische Energie- und Proteinquelle, führte Arens aus. Für die Landtechnikindustrie werde ein wichtiges Signal gesetzt, auch in Zukunft die Motorenentwicklung auf die Verwendung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff auszurichten. Und für die Landwirtschaft sei der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz dieses Sektors. AgE

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Steuerentlastung verlängert

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Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. Dazu war eine Verlängerung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) notwendig.

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. Dazu war eine Verlängerung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) notwendig. Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten von den Finanzbehörden damit weiterhin eine Rückvergütung von 45 Ct/l.

 

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßte die Verlängerung der Steuerentlastung. Die Information komme gerade rechtzeitig, weil Landwirte für das kommende Jahr den Bezug von Kraftstoffen planten. Insofern sei sicher, dass auch bei der Verwendung von Biokraftstoffen die Steuerbegünstigung gewährt werde, stellte UFOP-Geschäftsführer Stephan Arens fest. Die Preiswürdigkeit der Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl werde in den kommenden Jahren zunehmen, denn diese seien infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) von der Preiserhöhung ausgenommen.

 

Die UFOP sehe jetzt einen Ansatz zur Fortführung der Biokraftstoff-Strategie in der Landwirtschaft aus Raps als heimische Energie- und Proteinquelle, führte Arens aus. Für die Landtechnikindustrie werde ein wichtiges Signal gesetzt, auch in Zukunft die Motorenentwicklung auf die Verwendung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff auszurichten. Und für die Landwirtschaft sei der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz dieses Sektors. AgE

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Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. Dazu war eine Verlängerung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) notwendig.

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitgeteilt. Dazu war eine Verlängerung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) notwendig. Landwirte, die in ihren Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten von den Finanzbehörden damit weiterhin eine Rückvergütung von 45 Ct/l.

 

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßte die Verlängerung der Steuerentlastung. Die Information komme gerade rechtzeitig, weil Landwirte für das kommende Jahr den Bezug von Kraftstoffen planten. Insofern sei sicher, dass auch bei der Verwendung von Biokraftstoffen die Steuerbegünstigung gewährt werde, stellte UFOP-Geschäftsführer Stephan Arens fest. Die Preiswürdigkeit der Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl werde in den kommenden Jahren zunehmen, denn diese seien infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) von der Preiserhöhung ausgenommen.

 

Die UFOP sehe jetzt einen Ansatz zur Fortführung der Biokraftstoff-Strategie in der Landwirtschaft aus Raps als heimische Energie- und Proteinquelle, führte Arens aus. Für die Landtechnikindustrie werde ein wichtiges Signal gesetzt, auch in Zukunft die Motorenentwicklung auf die Verwendung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff auszurichten. Und für die Landwirtschaft sei der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz dieses Sektors. AgE

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