Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Bundestag verabschiedet strengere Regeln für die Fleischindustrie
Der Bundestag hat gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie abschließend beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Parlamentarier der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen für den Gesetzentwurf; mit Nein stimmten 152 Abgeordnete der Fraktionen von AFD und FDP; fünf Bundestagsmitglieder enthielten sich der Stimme.
Der Bundestag hat gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie abschließend beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Parlamentarier der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen für den Gesetzentwurf; mit Nein stimmten 152 Abgeordnete der Fraktionen von AFD und FDP; fünf Bundestagsmitglieder enthielten sich der Stimme. Morgen wird das Gesetz noch abschließend im Bundesrat behandelt; dessen Zustimmung gilt als sicher, so dass die Regelungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten können.
Das Gesetz sieht neben mehr Kontrollen des Arbeitsschutzes, der elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten und Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte insbesondere ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion wie Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung vor. Lediglich bei der Fleischverarbeitung soll zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen Zeitarbeit über einen Tarifvertrag in den nächsten drei Jahren in engen Grenzen noch möglich sein. Handwerksbetriebe bis zu 49 Mitarbeitern sind von dem Gesetz ausgenommen.
Laut Heil haben die Corona-Infektionen in den Fleischfabriken "wie unter einem Brennglas" gezeigt, dass da Arbeitsverhältnisse herrschen, die auch schon vor der Pandemie ein Skandal waren. "Wir räumen gründlich auf in der Fleischindustrie, weil es um die Menschenwürde von Beschäftigten geht, so der Minister. Mit dem Gesetz werde die organisierte Verantwortungslosigkeit", die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht habe, beendet. Mit der digitalen Arbeitszeitaufzeichnung werde dem Lohnbetrug ein Riegel vorgeschoben. Schärfere Kontrollen sorgten für die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards. Zudem werde Schluss gemacht mit menschunwürdigen Sammelunterkünften, was in Zukunft über definierte Standards auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gelten solle. AgE
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Bundestag verabschiedet strengere Regeln für die Fleischindustrie
Der Bundestag hat gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie abschließend beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Parlamentarier der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen für den Gesetzentwurf; mit Nein stimmten 152 Abgeordnete der Fraktionen von AFD und FDP; fünf Bundestagsmitglieder enthielten sich der Stimme.
Der Bundestag hat gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie abschließend beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Parlamentarier der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen für den Gesetzentwurf; mit Nein stimmten 152 Abgeordnete der Fraktionen von AFD und FDP; fünf Bundestagsmitglieder enthielten sich der Stimme. Morgen wird das Gesetz noch abschließend im Bundesrat behandelt; dessen Zustimmung gilt als sicher, so dass die Regelungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten können.
Das Gesetz sieht neben mehr Kontrollen des Arbeitsschutzes, der elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten und Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte insbesondere ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion wie Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung vor. Lediglich bei der Fleischverarbeitung soll zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen Zeitarbeit über einen Tarifvertrag in den nächsten drei Jahren in engen Grenzen noch möglich sein. Handwerksbetriebe bis zu 49 Mitarbeitern sind von dem Gesetz ausgenommen.
Laut Heil haben die Corona-Infektionen in den Fleischfabriken "wie unter einem Brennglas" gezeigt, dass da Arbeitsverhältnisse herrschen, die auch schon vor der Pandemie ein Skandal waren. "Wir räumen gründlich auf in der Fleischindustrie, weil es um die Menschenwürde von Beschäftigten geht, so der Minister. Mit dem Gesetz werde die organisierte Verantwortungslosigkeit", die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht habe, beendet. Mit der digitalen Arbeitszeitaufzeichnung werde dem Lohnbetrug ein Riegel vorgeschoben. Schärfere Kontrollen sorgten für die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards. Zudem werde Schluss gemacht mit menschunwürdigen Sammelunterkünften, was in Zukunft über definierte Standards auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gelten solle. AgE
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Bundestag verabschiedet strengere Regeln für die Fleischindustrie
Der Bundestag hat gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie abschließend beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Parlamentarier der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen für den Gesetzentwurf; mit Nein stimmten 152 Abgeordnete der Fraktionen von AFD und FDP; fünf Bundestagsmitglieder enthielten sich der Stimme.
Der Bundestag hat gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Fleischindustrie abschließend beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 473 Parlamentarier der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen für den Gesetzentwurf; mit Nein stimmten 152 Abgeordnete der Fraktionen von AFD und FDP; fünf Bundestagsmitglieder enthielten sich der Stimme. Morgen wird das Gesetz noch abschließend im Bundesrat behandelt; dessen Zustimmung gilt als sicher, so dass die Regelungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten können.
Das Gesetz sieht neben mehr Kontrollen des Arbeitsschutzes, der elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten und Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte insbesondere ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Produktion wie Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung vor. Lediglich bei der Fleischverarbeitung soll zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen Zeitarbeit über einen Tarifvertrag in den nächsten drei Jahren in engen Grenzen noch möglich sein. Handwerksbetriebe bis zu 49 Mitarbeitern sind von dem Gesetz ausgenommen.
Laut Heil haben die Corona-Infektionen in den Fleischfabriken "wie unter einem Brennglas" gezeigt, dass da Arbeitsverhältnisse herrschen, die auch schon vor der Pandemie ein Skandal waren. "Wir räumen gründlich auf in der Fleischindustrie, weil es um die Menschenwürde von Beschäftigten geht, so der Minister. Mit dem Gesetz werde die organisierte Verantwortungslosigkeit", die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht habe, beendet. Mit der digitalen Arbeitszeitaufzeichnung werde dem Lohnbetrug ein Riegel vorgeschoben. Schärfere Kontrollen sorgten für die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards. Zudem werde Schluss gemacht mit menschunwürdigen Sammelunterkünften, was in Zukunft über definierte Standards auch für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gelten solle. AgE