Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Mindestens 140 Millionen Euro für den Insektenschutz
Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei.
Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei. Zusammen mit einer 40prozentigen Kofinanzierung der Länder stünden 2021 bis zu 141 Mio Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen. Darüber hinaus werde ein Vorschlag der Bundesregierung zur Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2022 derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Unterdessen verteidigte Fuchtels Amtskollegin aus dem Umweltressort, Rita Schwarzelühr-Sutter, das vom Bundeskabinett beschlossene Insektenschutzpaket. Das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung stelle eine ausgewogene Mischung aus ordnungsrechtlichen und freiwilligen Maßnahmen sicher. Die SPD-Politikerin verwies in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann ebenfalls auf die GAK-Mittel für freiwillige Fördermaßnahmen. In Natura 2000-Gebieten könnten die Länder außerdem Kompensationszahlungen aufgrund besonderer ordnungsrechtlicher Vorgaben für solche Anforderungen leisten, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen.
Tackmann zeigte sich unzufrieden mit der Antwort. Sie lasse weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibe fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes förderfähig bleibe. Immerhin werde klargestellt, dass die Länder in Natura-2000-Gebieten bestimmte Zahlungen leisten könnten. AgE
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Mindestens 140 Millionen Euro für den Insektenschutz
Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei.
Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei. Zusammen mit einer 40prozentigen Kofinanzierung der Länder stünden 2021 bis zu 141 Mio Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen. Darüber hinaus werde ein Vorschlag der Bundesregierung zur Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2022 derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Unterdessen verteidigte Fuchtels Amtskollegin aus dem Umweltressort, Rita Schwarzelühr-Sutter, das vom Bundeskabinett beschlossene Insektenschutzpaket. Das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung stelle eine ausgewogene Mischung aus ordnungsrechtlichen und freiwilligen Maßnahmen sicher. Die SPD-Politikerin verwies in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann ebenfalls auf die GAK-Mittel für freiwillige Fördermaßnahmen. In Natura 2000-Gebieten könnten die Länder außerdem Kompensationszahlungen aufgrund besonderer ordnungsrechtlicher Vorgaben für solche Anforderungen leisten, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen.
Tackmann zeigte sich unzufrieden mit der Antwort. Sie lasse weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibe fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes förderfähig bleibe. Immerhin werde klargestellt, dass die Länder in Natura-2000-Gebieten bestimmte Zahlungen leisten könnten. AgE
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Mindestens 140 Millionen Euro für den Insektenschutz
Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei.
Die Bundesregierung sieht sich bei der finanziellen Förderung des Insektenschutzes auf einem guten Weg. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, wies am Mittwoch im Bundestag darauf hin, dass der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in diesem Jahr auf 85 Mio Euro aufgestockt worden sei. Zusammen mit einer 40prozentigen Kofinanzierung der Länder stünden 2021 bis zu 141 Mio Euro zusätzlich zur Verfügung, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen. Darüber hinaus werde ein Vorschlag der Bundesregierung zur Höhe der Umschichtung für das Antragsjahr 2022 derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Unterdessen verteidigte Fuchtels Amtskollegin aus dem Umweltressort, Rita Schwarzelühr-Sutter, das vom Bundeskabinett beschlossene Insektenschutzpaket. Das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung stelle eine ausgewogene Mischung aus ordnungsrechtlichen und freiwilligen Maßnahmen sicher. Die SPD-Politikerin verwies in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann ebenfalls auf die GAK-Mittel für freiwillige Fördermaßnahmen. In Natura 2000-Gebieten könnten die Länder außerdem Kompensationszahlungen aufgrund besonderer ordnungsrechtlicher Vorgaben für solche Anforderungen leisten, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen.
Tackmann zeigte sich unzufrieden mit der Antwort. Sie lasse weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibe fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Insektenschutzgesetzes förderfähig bleibe. Immerhin werde klargestellt, dass die Länder in Natura-2000-Gebieten bestimmte Zahlungen leisten könnten. AgE