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Abkommen zur Anerkennung von Herkunftsangaben unterzeichnet

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Die Europäische Union und China haben gestern in Brüssel ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz von geografischen Herkunftsangaben unterzeichnet. Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Produkte. Laut der Brüsseler Behörde wird das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung durch das Europaparlament vom Rat offiziell angenommen. Erwartet wird, dass es Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Die Europäische Union und China haben gestern in Brüssel ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz von geografischen Herkunftsangaben unterzeichnet. Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Produkte. Laut der Brüsseler Behörde wird das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung durch das Europaparlament vom Rat offiziell angenommen. Erwartet wird, dass es Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.

 

Begonnen hatten die betreffenden Verhandlungen zwischen der Brüsseler Kommission und der chinesischen Regierung bereits im Jahr 2006. Eine vorläufige Einigung war bereits im November vergangenen Jahres von den Vertragsparteien in Peking unterzeichnet worden.

 

Der Kommission zufolge soll die Einigung die entsprechenden Waren vor Nachahmung schützen und so auf beiden Seiten zu Handelsvorteilen und einer steigenden Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten führen. Auf der EU-Liste der in China zu schützenden Produkte finden sich unter anderem "Cava", "Champagner", "Feta", "Irischer Whisky", "Münchener Bier", "Ouzo", "Polska Wódka", "Porto", "Parmaschinken" und "Queso Manchego". Zu den chinesischen Produkten zählen beispielsweise "Bohnenpaste aus Pixian", "Weißer Tee aus Anji", "Reis aus Panjin" und "Ingwer aus Anqiu".

 

Wie die Kommission außerdem mitteilte, soll der Anwendungsbereich des Abkommens innerhalb von vier Jahren nach dessen Inkrafttreten auf beiden Seiten um jeweils 175 zusätzliche Bezeichnungen erweitert werden. Brüssel betonte, dass auch diese dann zu schützenden Produkte dasselbe Genehmigungsverfahren durchlaufen müssten wie die 100 bereits im Abkommen erfassten.

 

Nach Kommissionsangaben ist China mittlerweile das zweitgrößte Zielland für Agrar- und Lebensmittelexporte aus der Europäischen Union; im Jahr 2019 erreichten die betreffenden Lieferungen in die Volksrepublik einen Gesamtwert von rund 14,5 Mrd Euro. Wertmäßig ist China auch der zweitwichtigste Importeur von Produkten mit Herkunftsangaben aus der Gemeinschaft. Überdies rechnet Brüssel damit, dass das Interesse an solchen Waren weiter zunehmen wird.

 

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Der Pole unterstrich, dass dies auch die Entschlossenheit der EU unterstreiche, mit den weltweiten Handelspartnern wie China eng zusammenzuarbeiten. Zudem seien die europäischen Erzeugnisse mit geografischer Angabe bekannt für ihre Qualität und Vielfalt. Ihr Schutz auf EU- und auf internationaler Ebene sei wichtig, damit ihre Echtheit gewährleistet und das Ansehen dieser Produkte erhalten bleibe. AgE

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Abkommen zur Anerkennung von Herkunftsangaben unterzeichnet

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Die Europäische Union und China haben gestern in Brüssel ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz von geografischen Herkunftsangaben unterzeichnet. Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Produkte. Laut der Brüsseler Behörde wird das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung durch das Europaparlament vom Rat offiziell angenommen. Erwartet wird, dass es Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Die Europäische Union und China haben gestern in Brüssel ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz von geografischen Herkunftsangaben unterzeichnet. Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Produkte. Laut der Brüsseler Behörde wird das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung durch das Europaparlament vom Rat offiziell angenommen. Erwartet wird, dass es Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.

 

Begonnen hatten die betreffenden Verhandlungen zwischen der Brüsseler Kommission und der chinesischen Regierung bereits im Jahr 2006. Eine vorläufige Einigung war bereits im November vergangenen Jahres von den Vertragsparteien in Peking unterzeichnet worden.

 

Der Kommission zufolge soll die Einigung die entsprechenden Waren vor Nachahmung schützen und so auf beiden Seiten zu Handelsvorteilen und einer steigenden Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten führen. Auf der EU-Liste der in China zu schützenden Produkte finden sich unter anderem "Cava", "Champagner", "Feta", "Irischer Whisky", "Münchener Bier", "Ouzo", "Polska Wódka", "Porto", "Parmaschinken" und "Queso Manchego". Zu den chinesischen Produkten zählen beispielsweise "Bohnenpaste aus Pixian", "Weißer Tee aus Anji", "Reis aus Panjin" und "Ingwer aus Anqiu".

 

Wie die Kommission außerdem mitteilte, soll der Anwendungsbereich des Abkommens innerhalb von vier Jahren nach dessen Inkrafttreten auf beiden Seiten um jeweils 175 zusätzliche Bezeichnungen erweitert werden. Brüssel betonte, dass auch diese dann zu schützenden Produkte dasselbe Genehmigungsverfahren durchlaufen müssten wie die 100 bereits im Abkommen erfassten.

 

Nach Kommissionsangaben ist China mittlerweile das zweitgrößte Zielland für Agrar- und Lebensmittelexporte aus der Europäischen Union; im Jahr 2019 erreichten die betreffenden Lieferungen in die Volksrepublik einen Gesamtwert von rund 14,5 Mrd Euro. Wertmäßig ist China auch der zweitwichtigste Importeur von Produkten mit Herkunftsangaben aus der Gemeinschaft. Überdies rechnet Brüssel damit, dass das Interesse an solchen Waren weiter zunehmen wird.

 

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Der Pole unterstrich, dass dies auch die Entschlossenheit der EU unterstreiche, mit den weltweiten Handelspartnern wie China eng zusammenzuarbeiten. Zudem seien die europäischen Erzeugnisse mit geografischer Angabe bekannt für ihre Qualität und Vielfalt. Ihr Schutz auf EU- und auf internationaler Ebene sei wichtig, damit ihre Echtheit gewährleistet und das Ansehen dieser Produkte erhalten bleibe. AgE

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Die Europäische Union und China haben gestern in Brüssel ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz von geografischen Herkunftsangaben unterzeichnet. Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Produkte. Laut der Brüsseler Behörde wird das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung durch das Europaparlament vom Rat offiziell angenommen. Erwartet wird, dass es Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Die Europäische Union und China haben gestern in Brüssel ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz von geografischen Herkunftsangaben unterzeichnet. Die Übereinkunft umfasst 100 europäische und ebenso viele chinesische Produkte. Laut der Brüsseler Behörde wird das Abkommen nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung durch das Europaparlament vom Rat offiziell angenommen. Erwartet wird, dass es Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.

 

Begonnen hatten die betreffenden Verhandlungen zwischen der Brüsseler Kommission und der chinesischen Regierung bereits im Jahr 2006. Eine vorläufige Einigung war bereits im November vergangenen Jahres von den Vertragsparteien in Peking unterzeichnet worden.

 

Der Kommission zufolge soll die Einigung die entsprechenden Waren vor Nachahmung schützen und so auf beiden Seiten zu Handelsvorteilen und einer steigenden Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten führen. Auf der EU-Liste der in China zu schützenden Produkte finden sich unter anderem "Cava", "Champagner", "Feta", "Irischer Whisky", "Münchener Bier", "Ouzo", "Polska Wódka", "Porto", "Parmaschinken" und "Queso Manchego". Zu den chinesischen Produkten zählen beispielsweise "Bohnenpaste aus Pixian", "Weißer Tee aus Anji", "Reis aus Panjin" und "Ingwer aus Anqiu".

 

Wie die Kommission außerdem mitteilte, soll der Anwendungsbereich des Abkommens innerhalb von vier Jahren nach dessen Inkrafttreten auf beiden Seiten um jeweils 175 zusätzliche Bezeichnungen erweitert werden. Brüssel betonte, dass auch diese dann zu schützenden Produkte dasselbe Genehmigungsverfahren durchlaufen müssten wie die 100 bereits im Abkommen erfassten.

 

Nach Kommissionsangaben ist China mittlerweile das zweitgrößte Zielland für Agrar- und Lebensmittelexporte aus der Europäischen Union; im Jahr 2019 erreichten die betreffenden Lieferungen in die Volksrepublik einen Gesamtwert von rund 14,5 Mrd Euro. Wertmäßig ist China auch der zweitwichtigste Importeur von Produkten mit Herkunftsangaben aus der Gemeinschaft. Überdies rechnet Brüssel damit, dass das Interesse an solchen Waren weiter zunehmen wird.

 

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Der Pole unterstrich, dass dies auch die Entschlossenheit der EU unterstreiche, mit den weltweiten Handelspartnern wie China eng zusammenzuarbeiten. Zudem seien die europäischen Erzeugnisse mit geografischer Angabe bekannt für ihre Qualität und Vielfalt. Ihr Schutz auf EU- und auf internationaler Ebene sei wichtig, damit ihre Echtheit gewährleistet und das Ansehen dieser Produkte erhalten bleibe. AgE

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