Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Vorgaben für Landtechnikförderung gelockert
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen. Anträge für die Verlängerung können den Ressortangaben zufolge ab dem 1. August bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Als Nachweis der Lieferschwierigkeiten sei dem Antrag eine Bestätigung des Anbieters beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar sei.
Um einen möglichst großen Abfluss der Mittel aus dem Investitionsprogramm sicherzustellen, kann dem Ministerium zufolge bei Lieferengpässen ab sofort statt der ursprünglich beantragten Maschine auch eine andere der gleichen Kategorie gefördert werden, selbst wenn diese erst nach der ursprünglichen Antragstellung in die Positivliste der förderfähigen Landtechnik aufgenommen wurde. Auch in diesem Fall müssten entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden. Laut dem Berliner Agrarressort ist die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Landmaschinenhersteller beeinträchtigt, unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie. Die Lieferung innerhalb der für die Bewilligung der Förderung vorgegebenen Frist sei dadurch nicht immer gewährleistet. AgE
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Vorgaben für Landtechnikförderung gelockert
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen. Anträge für die Verlängerung können den Ressortangaben zufolge ab dem 1. August bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Als Nachweis der Lieferschwierigkeiten sei dem Antrag eine Bestätigung des Anbieters beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar sei.
Um einen möglichst großen Abfluss der Mittel aus dem Investitionsprogramm sicherzustellen, kann dem Ministerium zufolge bei Lieferengpässen ab sofort statt der ursprünglich beantragten Maschine auch eine andere der gleichen Kategorie gefördert werden, selbst wenn diese erst nach der ursprünglichen Antragstellung in die Positivliste der förderfähigen Landtechnik aufgenommen wurde. Auch in diesem Fall müssten entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden. Laut dem Berliner Agrarressort ist die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Landmaschinenhersteller beeinträchtigt, unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie. Die Lieferung innerhalb der für die Bewilligung der Förderung vorgegebenen Frist sei dadurch nicht immer gewährleistet. AgE
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Vorgaben für Landtechnikförderung gelockert
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnikinvestitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute mitteilte, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen. Anträge für die Verlängerung können den Ressortangaben zufolge ab dem 1. August bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Als Nachweis der Lieferschwierigkeiten sei dem Antrag eine Bestätigung des Anbieters beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar sei.
Um einen möglichst großen Abfluss der Mittel aus dem Investitionsprogramm sicherzustellen, kann dem Ministerium zufolge bei Lieferengpässen ab sofort statt der ursprünglich beantragten Maschine auch eine andere der gleichen Kategorie gefördert werden, selbst wenn diese erst nach der ursprünglichen Antragstellung in die Positivliste der förderfähigen Landtechnik aufgenommen wurde. Auch in diesem Fall müssten entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden. Laut dem Berliner Agrarressort ist die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Landmaschinenhersteller beeinträchtigt, unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie. Die Lieferung innerhalb der für die Bewilligung der Förderung vorgegebenen Frist sei dadurch nicht immer gewährleistet. AgE