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EU-Kommission bringt offenbar weitere Bedenken vor

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Die Europäische Kommission hat offenbar erneut Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert. Es müssten "fundierte Begründungen" für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.

Die Europäische Kommission hat offenbar erneut Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute in Berlin berichtete, hat EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in einem aktuellen Schreiben mit Blick auf die novellierte Düngeverordnung unter anderem gefordert, die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen. Zudem müssten "fundierte Begründungen" für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.

 

Nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums richtet sich die Brüsseler Kritik damit in erster Linie an die Bundesländer. Diese müssten bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen seien. Schließlich seien für die Ausweisung der belasteten beziehungsweise eutrophierten Gebiete die Länder verantwortlich.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet worden sei, um die Länder zu unterstützen. Ziel dieser Vorschrift sei es gewesen, eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Bundesländer sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift sei am 11. November 2020 in Kraft getreten, und die Länder hätten bis Ende 2020 Zeit gehabt, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstreicht, dass man bestrebt sei, "in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das weitere Vorgehen abzustimmen und alle offenen Fragen zu klären". Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich seien, werde man sie "dabei auch in die Pflicht nehmen". Das Agrarressort kündigte an, gemeinsam mit dem Umweltministerium der EU-Kommission vorzuschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen zu beteiligen.

 

Erst Ende Mai hatte die Bundesregierung betont, dass nach "langen und schwierigen" Verhandlungen mit der EU-Kommission die Novellierung der Düngeverordnung vorerst akzeptiert worden sei. Wie seinerzeit in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion festgestellt wurde, ist das Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch die Kommission allerdings noch nicht eingestellt, "sondern lediglich ruhend gestellt" worden. Zudem führte die Bundesregierung damals aus, dass die EU-Kommission derzeit die Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete durch die Länder prüfe. AgE

 

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EU-Kommission bringt offenbar weitere Bedenken vor

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Die Europäische Kommission hat offenbar erneut Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert. Es müssten "fundierte Begründungen" für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.

Die Europäische Kommission hat offenbar erneut Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute in Berlin berichtete, hat EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in einem aktuellen Schreiben mit Blick auf die novellierte Düngeverordnung unter anderem gefordert, die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen. Zudem müssten "fundierte Begründungen" für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.

 

Nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums richtet sich die Brüsseler Kritik damit in erster Linie an die Bundesländer. Diese müssten bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen seien. Schließlich seien für die Ausweisung der belasteten beziehungsweise eutrophierten Gebiete die Länder verantwortlich.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet worden sei, um die Länder zu unterstützen. Ziel dieser Vorschrift sei es gewesen, eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Bundesländer sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift sei am 11. November 2020 in Kraft getreten, und die Länder hätten bis Ende 2020 Zeit gehabt, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstreicht, dass man bestrebt sei, "in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das weitere Vorgehen abzustimmen und alle offenen Fragen zu klären". Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich seien, werde man sie "dabei auch in die Pflicht nehmen". Das Agrarressort kündigte an, gemeinsam mit dem Umweltministerium der EU-Kommission vorzuschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen zu beteiligen.

 

Erst Ende Mai hatte die Bundesregierung betont, dass nach "langen und schwierigen" Verhandlungen mit der EU-Kommission die Novellierung der Düngeverordnung vorerst akzeptiert worden sei. Wie seinerzeit in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion festgestellt wurde, ist das Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch die Kommission allerdings noch nicht eingestellt, "sondern lediglich ruhend gestellt" worden. Zudem führte die Bundesregierung damals aus, dass die EU-Kommission derzeit die Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete durch die Länder prüfe. AgE

 

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Die Europäische Kommission hat offenbar erneut Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert. Es müssten "fundierte Begründungen" für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.

Die Europäische Kommission hat offenbar erneut Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten in Deutschland geäußert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute in Berlin berichtete, hat EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in einem aktuellen Schreiben mit Blick auf die novellierte Düngeverordnung unter anderem gefordert, die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen. Zudem müssten "fundierte Begründungen" für diejenigen Fälle vorgelegt werden, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen sollten.

 

Nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums richtet sich die Brüsseler Kritik damit in erster Linie an die Bundesländer. Diese müssten bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen seien. Schließlich seien für die Ausweisung der belasteten beziehungsweise eutrophierten Gebiete die Länder verantwortlich.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet worden sei, um die Länder zu unterstützen. Ziel dieser Vorschrift sei es gewesen, eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Bundesländer sicherzustellen. Die Verwaltungsvorschrift sei am 11. November 2020 in Kraft getreten, und die Länder hätten bis Ende 2020 Zeit gehabt, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstreicht, dass man bestrebt sei, "in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das weitere Vorgehen abzustimmen und alle offenen Fragen zu klären". Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich seien, werde man sie "dabei auch in die Pflicht nehmen". Das Agrarressort kündigte an, gemeinsam mit dem Umweltministerium der EU-Kommission vorzuschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen zu beteiligen.

 

Erst Ende Mai hatte die Bundesregierung betont, dass nach "langen und schwierigen" Verhandlungen mit der EU-Kommission die Novellierung der Düngeverordnung vorerst akzeptiert worden sei. Wie seinerzeit in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion festgestellt wurde, ist das Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch die Kommission allerdings noch nicht eingestellt, "sondern lediglich ruhend gestellt" worden. Zudem führte die Bundesregierung damals aus, dass die EU-Kommission derzeit die Ausweisungen der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete durch die Länder prüfe. AgE

 

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