Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Auch in Bayern klagen Landwirte gegen die Gebietskulisse
In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit.
In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit. Deshalb hätten sich viele der von Landwirten gegründeten Interessengemeinschaften dazu entschlossen, gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Bis zum vergangenen Montag hätten bereits zehn Betriebe für vier Grundwasserkörper Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt, berichtet der BBV, der bis zum Fristablauf am 23. Dezember 2021 mit weiteren Klagen rechnet.
Der Verband leistet nach eigenen Angaben Schützenhilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften, die die aktuellen Gebietskulissen der novellierten Düngeverordnung anfechten. Die betroffenen Bauern seien sich dabei im Klaren, dass es durch die nun angestrengten Klagen nicht zu einer Neuregelung der Ausweisung Roter und Gelber Gebiete entsprechend § 13a Düngeverordnung kommen werde. Sehr sicher sei hingegen, dass die im Freistaat erfolgte Ausweisung der Gebiete keinesfalls den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung entspreche und deshalb die Ausführungsverordnung für unwirksam erklärt werden müsse. AgE
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Auch in Bayern klagen Landwirte gegen die Gebietskulisse
In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit.
In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit. Deshalb hätten sich viele der von Landwirten gegründeten Interessengemeinschaften dazu entschlossen, gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Bis zum vergangenen Montag hätten bereits zehn Betriebe für vier Grundwasserkörper Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt, berichtet der BBV, der bis zum Fristablauf am 23. Dezember 2021 mit weiteren Klagen rechnet.
Der Verband leistet nach eigenen Angaben Schützenhilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften, die die aktuellen Gebietskulissen der novellierten Düngeverordnung anfechten. Die betroffenen Bauern seien sich dabei im Klaren, dass es durch die nun angestrengten Klagen nicht zu einer Neuregelung der Ausweisung Roter und Gelber Gebiete entsprechend § 13a Düngeverordnung kommen werde. Sehr sicher sei hingegen, dass die im Freistaat erfolgte Ausweisung der Gebiete keinesfalls den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung entspreche und deshalb die Ausführungsverordnung für unwirksam erklärt werden müsse. AgE
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Auch in Bayern klagen Landwirte gegen die Gebietskulisse
In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit.
In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit. Deshalb hätten sich viele der von Landwirten gegründeten Interessengemeinschaften dazu entschlossen, gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Bis zum vergangenen Montag hätten bereits zehn Betriebe für vier Grundwasserkörper Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt, berichtet der BBV, der bis zum Fristablauf am 23. Dezember 2021 mit weiteren Klagen rechnet.
Der Verband leistet nach eigenen Angaben Schützenhilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften, die die aktuellen Gebietskulissen der novellierten Düngeverordnung anfechten. Die betroffenen Bauern seien sich dabei im Klaren, dass es durch die nun angestrengten Klagen nicht zu einer Neuregelung der Ausweisung Roter und Gelber Gebiete entsprechend § 13a Düngeverordnung kommen werde. Sehr sicher sei hingegen, dass die im Freistaat erfolgte Ausweisung der Gebiete keinesfalls den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung entspreche und deshalb die Ausführungsverordnung für unwirksam erklärt werden müsse. AgE