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Auch in Bayern klagen Landwirte gegen die Gebietskulisse

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In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit.

In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit. Deshalb hätten sich viele der von Landwirten gegründeten Interessengemeinschaften dazu entschlossen, gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Bis zum vergangenen Montag hätten bereits zehn Betriebe für vier Grundwasserkörper Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt, berichtet der BBV, der bis zum Fristablauf am 23. Dezember 2021 mit weiteren Klagen rechnet.

 

Der Verband leistet nach eigenen Angaben Schützenhilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften, die die aktuellen Gebietskulissen der novellierten Düngeverordnung anfechten. Die betroffenen Bauern seien sich dabei im Klaren, dass es durch die nun angestrengten Klagen nicht zu einer Neuregelung der Ausweisung Roter und Gelber Gebiete entsprechend § 13a Düngeverordnung kommen werde. Sehr sicher sei hingegen, dass die im Freistaat erfolgte Ausweisung der Gebiete keinesfalls den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung entspreche und deshalb die Ausführungsverordnung für unwirksam erklärt werden müsse. AgE

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Auch in Bayern klagen Landwirte gegen die Gebietskulisse

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In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit.

In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit. Deshalb hätten sich viele der von Landwirten gegründeten Interessengemeinschaften dazu entschlossen, gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Bis zum vergangenen Montag hätten bereits zehn Betriebe für vier Grundwasserkörper Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt, berichtet der BBV, der bis zum Fristablauf am 23. Dezember 2021 mit weiteren Klagen rechnet.

 

Der Verband leistet nach eigenen Angaben Schützenhilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften, die die aktuellen Gebietskulissen der novellierten Düngeverordnung anfechten. Die betroffenen Bauern seien sich dabei im Klaren, dass es durch die nun angestrengten Klagen nicht zu einer Neuregelung der Ausweisung Roter und Gelber Gebiete entsprechend § 13a Düngeverordnung kommen werde. Sehr sicher sei hingegen, dass die im Freistaat erfolgte Ausweisung der Gebiete keinesfalls den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung entspreche und deshalb die Ausführungsverordnung für unwirksam erklärt werden müsse. AgE

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In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit.

In Bayern haben Landwirte Klage gegen die dortige Gebietskulisse der novellierten Düngeverordnung eingereicht. Zuvor hätten sämtliche Versuche, eine dem Gewässerschutz und den landwirtschaftlichen Betrieben dienliche Lösung herbeizuführen, nicht gefruchtet, teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) gestern Abend mit. Deshalb hätten sich viele der von Landwirten gegründeten Interessengemeinschaften dazu entschlossen, gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Bis zum vergangenen Montag hätten bereits zehn Betriebe für vier Grundwasserkörper Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt, berichtet der BBV, der bis zum Fristablauf am 23. Dezember 2021 mit weiteren Klagen rechnet.

 

Der Verband leistet nach eigenen Angaben Schützenhilfe bei der Gründung von Interessengemeinschaften, die die aktuellen Gebietskulissen der novellierten Düngeverordnung anfechten. Die betroffenen Bauern seien sich dabei im Klaren, dass es durch die nun angestrengten Klagen nicht zu einer Neuregelung der Ausweisung Roter und Gelber Gebiete entsprechend § 13a Düngeverordnung kommen werde. Sehr sicher sei hingegen, dass die im Freistaat erfolgte Ausweisung der Gebiete keinesfalls den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Gebietsausweisung entspreche und deshalb die Ausführungsverordnung für unwirksam erklärt werden müsse. AgE

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