Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Termine und Veranstaltungen:
29.04.2025 14:30 – 18:00 Uhr Oscorna Bodentest & Rasenberatung im Raiffeisen-Markt Steinhagen
Topnews
BÖLW: Neue Regeln setzen Nachhaltigkeitsstandards
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt".
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt". An allen Stellen, an denen die Ernährungswirtschaft in der Breite nachhaltiger werden müsse, sorge die Gesetzgebung sowohl beim Anbau von Kulturpflanzen, in der Tierhaltung und bei der Herstellung von Lebensmitteln für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem.
Im Einzelnen verweist der BÖLW unter anderem auf die Erweiterung des Geltungsbereichs für bestimmte Erzeugnisse. So könnten jetzt auch "landwirtschaftsnahe Produkte" wie beispielsweise Bienenwachs oder Leder nach Ökostandards zertifiziert werden. Verschärft wurden laut dem Bio-Spitzenverband die Regeln für den Einsatz von Aromen. Verboten worden sei der Einsatz von Nanostoffen in der Herstellung von Biolebensmitteln.
Positiv steht der BÖLW auch der Sicherstellung des bodengebundenen Anbaus gegenüber. So sei vorgeschrieben, dass Ökopflanzen auch im Unterglasanbau ausschließlich im gewachsenen Boden angebaut werden müssten. Darüber hinaus stellt der Verband fest, dass mit den neuen Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und der Schaffung einer Saatgutdatenbank sowie dem Setzen von Anreizen für die Öko-Züchtung künftig mehr Biosaatgut verfügbar sein werde.
Neue Regeln gibt es auch für die ökologische Tierhaltung. Viele neue und erstmalige Vorschriften betreffen dabei die Geflügelhaltung, speziell die Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennenhaltung. Einen "Paradigmenwechsel beim Import" sieht der BÖLW dahingehend, dass künftig Konformität herrschen wird. Es müssten also die EU-Regeln "eins zu eins angewendet werden".
Hervorgehoben wird schließlich, dass die Kontrollen auf den Biobetrieben auch zukünftig mindestens einmal jährlich stattfinden müssten, aber risikoorientierter ausgestaltet werden sollten. Zudem hätten Landwirte, Händler und Importeure nachzuweisen, dass sie Vorsorgemaßnahmen gegen den Eintrag nicht erlaubter Stoffe betreiben. AgE
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BÖLW: Neue Regeln setzen Nachhaltigkeitsstandards
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt".
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt". An allen Stellen, an denen die Ernährungswirtschaft in der Breite nachhaltiger werden müsse, sorge die Gesetzgebung sowohl beim Anbau von Kulturpflanzen, in der Tierhaltung und bei der Herstellung von Lebensmitteln für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem.
Im Einzelnen verweist der BÖLW unter anderem auf die Erweiterung des Geltungsbereichs für bestimmte Erzeugnisse. So könnten jetzt auch "landwirtschaftsnahe Produkte" wie beispielsweise Bienenwachs oder Leder nach Ökostandards zertifiziert werden. Verschärft wurden laut dem Bio-Spitzenverband die Regeln für den Einsatz von Aromen. Verboten worden sei der Einsatz von Nanostoffen in der Herstellung von Biolebensmitteln.
Positiv steht der BÖLW auch der Sicherstellung des bodengebundenen Anbaus gegenüber. So sei vorgeschrieben, dass Ökopflanzen auch im Unterglasanbau ausschließlich im gewachsenen Boden angebaut werden müssten. Darüber hinaus stellt der Verband fest, dass mit den neuen Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und der Schaffung einer Saatgutdatenbank sowie dem Setzen von Anreizen für die Öko-Züchtung künftig mehr Biosaatgut verfügbar sein werde.
Neue Regeln gibt es auch für die ökologische Tierhaltung. Viele neue und erstmalige Vorschriften betreffen dabei die Geflügelhaltung, speziell die Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennenhaltung. Einen "Paradigmenwechsel beim Import" sieht der BÖLW dahingehend, dass künftig Konformität herrschen wird. Es müssten also die EU-Regeln "eins zu eins angewendet werden".
Hervorgehoben wird schließlich, dass die Kontrollen auf den Biobetrieben auch zukünftig mindestens einmal jährlich stattfinden müssten, aber risikoorientierter ausgestaltet werden sollten. Zudem hätten Landwirte, Händler und Importeure nachzuweisen, dass sie Vorsorgemaßnahmen gegen den Eintrag nicht erlaubter Stoffe betreiben. AgE
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BÖLW: Neue Regeln setzen Nachhaltigkeitsstandards
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt".
Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen EU-Ökoverordnung werden aus Sicht des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Nachhaltigkeitsstandards für die Land- und Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Wie der Dachverband heute in einer Stellungnahme betont, bleibt die EU-Ökoverordnung "ihren bewährten Grundsätzen treu - und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt". An allen Stellen, an denen die Ernährungswirtschaft in der Breite nachhaltiger werden müsse, sorge die Gesetzgebung sowohl beim Anbau von Kulturpflanzen, in der Tierhaltung und bei der Herstellung von Lebensmitteln für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem.
Im Einzelnen verweist der BÖLW unter anderem auf die Erweiterung des Geltungsbereichs für bestimmte Erzeugnisse. So könnten jetzt auch "landwirtschaftsnahe Produkte" wie beispielsweise Bienenwachs oder Leder nach Ökostandards zertifiziert werden. Verschärft wurden laut dem Bio-Spitzenverband die Regeln für den Einsatz von Aromen. Verboten worden sei der Einsatz von Nanostoffen in der Herstellung von Biolebensmitteln.
Positiv steht der BÖLW auch der Sicherstellung des bodengebundenen Anbaus gegenüber. So sei vorgeschrieben, dass Ökopflanzen auch im Unterglasanbau ausschließlich im gewachsenen Boden angebaut werden müssten. Darüber hinaus stellt der Verband fest, dass mit den neuen Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und der Schaffung einer Saatgutdatenbank sowie dem Setzen von Anreizen für die Öko-Züchtung künftig mehr Biosaatgut verfügbar sein werde.
Neue Regeln gibt es auch für die ökologische Tierhaltung. Viele neue und erstmalige Vorschriften betreffen dabei die Geflügelhaltung, speziell die Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennenhaltung. Einen "Paradigmenwechsel beim Import" sieht der BÖLW dahingehend, dass künftig Konformität herrschen wird. Es müssten also die EU-Regeln "eins zu eins angewendet werden".
Hervorgehoben wird schließlich, dass die Kontrollen auf den Biobetrieben auch zukünftig mindestens einmal jährlich stattfinden müssten, aber risikoorientierter ausgestaltet werden sollten. Zudem hätten Landwirte, Händler und Importeure nachzuweisen, dass sie Vorsorgemaßnahmen gegen den Eintrag nicht erlaubter Stoffe betreiben. AgE