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EU-Kommission drängt auf mehr Transparenz

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Auf "mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz" bei der von China seit Jahresbeginn geforderten Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure drängt die Europäische Kommission. Wie aus Kommissionskreisen heute gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen.

Auf "mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz" bei der von China seit Jahresbeginn geforderten Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure drängt die Europäische Kommission. Wie aus Kommissionskreisen heute gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen und um Verschiebung des Inkrafttretens der am 14. Dezember in englischer Sprache veröffentlichten Einfuhrregeln gebeten.

 

Der Forderung nach ausreichend langen Übergangsfristen, damit es nicht zu unnötigen Handelsunterbrechungen kommt, wurde von chinesischer Seiter jedoch nicht nachgekommen. Die Kommission will nun sowohl auf bilateraler Ebene mit China als auch gemeinsam mit anderen betroffenen Handelspartnern daran arbeiten, Handelsstörungen zu vermeiden. Der EU-Behörde zufolge besagen die neuen chinesischen Registrierungsanforderungen, dass ausländische Lebensmittelhersteller außerdem Informationen zu ihren Produkten auf einer speziellen Website einstellen müssen. Dabei seien unter anderem die Produktkategorien sowie Inspektions- und Quarantänecodes anzugeben.

 

Die chinesische Zollbehörde hat laut Brüssel Leitlinien zu den erforderlichen Dokumenten und zum Verfahren für die Registrierung der ausländischen Lebensmittelhersteller herausgegeben. Demzufolge müssen diese auch die von den zuständigen Behörden ihres Landes erhaltene Registriernummer in den Zollanmeldungsformularen angeben. Gegebenenfalls ist eine solche Registriernummer zu beantragen.

 

Schließlich müssen Lebensmittel, die ab dem 1. Januar 2022 hergestellt und nach China exportiert werden, in vollen Umfang den neuen Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften der Volksrepublik entsprechen. AgE

 

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EU-Kommission drängt auf mehr Transparenz

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Auf "mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz" bei der von China seit Jahresbeginn geforderten Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure drängt die Europäische Kommission. Wie aus Kommissionskreisen heute gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen.

Auf "mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz" bei der von China seit Jahresbeginn geforderten Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure drängt die Europäische Kommission. Wie aus Kommissionskreisen heute gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen und um Verschiebung des Inkrafttretens der am 14. Dezember in englischer Sprache veröffentlichten Einfuhrregeln gebeten.

 

Der Forderung nach ausreichend langen Übergangsfristen, damit es nicht zu unnötigen Handelsunterbrechungen kommt, wurde von chinesischer Seiter jedoch nicht nachgekommen. Die Kommission will nun sowohl auf bilateraler Ebene mit China als auch gemeinsam mit anderen betroffenen Handelspartnern daran arbeiten, Handelsstörungen zu vermeiden. Der EU-Behörde zufolge besagen die neuen chinesischen Registrierungsanforderungen, dass ausländische Lebensmittelhersteller außerdem Informationen zu ihren Produkten auf einer speziellen Website einstellen müssen. Dabei seien unter anderem die Produktkategorien sowie Inspektions- und Quarantänecodes anzugeben.

 

Die chinesische Zollbehörde hat laut Brüssel Leitlinien zu den erforderlichen Dokumenten und zum Verfahren für die Registrierung der ausländischen Lebensmittelhersteller herausgegeben. Demzufolge müssen diese auch die von den zuständigen Behörden ihres Landes erhaltene Registriernummer in den Zollanmeldungsformularen angeben. Gegebenenfalls ist eine solche Registriernummer zu beantragen.

 

Schließlich müssen Lebensmittel, die ab dem 1. Januar 2022 hergestellt und nach China exportiert werden, in vollen Umfang den neuen Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften der Volksrepublik entsprechen. AgE

 

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Auf "mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz" bei der von China seit Jahresbeginn geforderten Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure drängt die Europäische Kommission. Wie aus Kommissionskreisen heute gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen.

Auf "mehr detaillierte Leitlinien, mehr Klarheit und Transparenz" bei der von China seit Jahresbeginn geforderten Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure drängt die Europäische Kommission. Wie aus Kommissionskreisen heute gegenüber AGRA-EUROPE erläutert wurde, hatte die Behörde bereits entsprechende Bedenken in Richtung Peking vorgetragen und um Verschiebung des Inkrafttretens der am 14. Dezember in englischer Sprache veröffentlichten Einfuhrregeln gebeten.

 

Der Forderung nach ausreichend langen Übergangsfristen, damit es nicht zu unnötigen Handelsunterbrechungen kommt, wurde von chinesischer Seiter jedoch nicht nachgekommen. Die Kommission will nun sowohl auf bilateraler Ebene mit China als auch gemeinsam mit anderen betroffenen Handelspartnern daran arbeiten, Handelsstörungen zu vermeiden. Der EU-Behörde zufolge besagen die neuen chinesischen Registrierungsanforderungen, dass ausländische Lebensmittelhersteller außerdem Informationen zu ihren Produkten auf einer speziellen Website einstellen müssen. Dabei seien unter anderem die Produktkategorien sowie Inspektions- und Quarantänecodes anzugeben.

 

Die chinesische Zollbehörde hat laut Brüssel Leitlinien zu den erforderlichen Dokumenten und zum Verfahren für die Registrierung der ausländischen Lebensmittelhersteller herausgegeben. Demzufolge müssen diese auch die von den zuständigen Behörden ihres Landes erhaltene Registriernummer in den Zollanmeldungsformularen angeben. Gegebenenfalls ist eine solche Registriernummer zu beantragen.

 

Schließlich müssen Lebensmittel, die ab dem 1. Januar 2022 hergestellt und nach China exportiert werden, in vollen Umfang den neuen Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften der Volksrepublik entsprechen. AgE

 

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