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Krüsken fordert Festhalten am Verursacherprinzip im Gewässerschutz

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Die nach wie vor bestehende Kritik der Europäischen Kommission an der ihrer Auffassung nach nicht EU-rechtskonformen Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete hat den Deutschen Bauernverband (DBV) auf den Plan gerufen. Anlässlich der heutigen Konferenz der Amtschefs der Agrarministerien des Bundes und der Länder rief der DBV dazu auf, bei der Abgrenzung der Roten Gebiete das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben.

Die nach wie vor bestehende Kritik der Europäischen Kommission an der ihrer Auffassung nach nicht EU-rechtskonformen Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete hat den Deutschen Bauernverband (DBV) auf den Plan gerufen. Anlässlich der heutigen Konferenz der Amtschefs der Agrarministerien des Bundes und der Länder rief der DBV dazu auf, bei der Abgrenzung der Roten Gebiete das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führe dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngten, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen würden, warnt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Amtschefs. Darin bekennt sich Krüsken zum Ziel des Gewässerschutzes, mahnt aber mit Nachdruck eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise ein.

 

Dem Generalsekretär zufolge bestand bislang Einigkeit zwischen Bund und Ländern sowie mit der EU-Kommission darin, dass zusätzliche Auflagen nur in den Gebieten greifen sollten, in denen noch tatsächlich Handlungsbedarf für den Gewässerschutz bestehe. Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten sei dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft. Dies müsse auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermittelt werden.

 

Eine stärkere Binnendifferenzierung müsse sich auf ein breites Messstellennetz stützen, so Krüsken weiter. Hierfür seien die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen. Besonders kritisch zu sehen sei, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen würden oder man wieder zurückfalle in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer "roter Grundwasserkörper" bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat der EU-Kommission vergangene Woche eigenen Angaben zufolge seine Bereitschaft signalisiert, die Verwendung einer Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung "zu überdenken". Die EU-Kommission sehe darin "einen deutlichen Fortschritt", teilte das Agrarressort auf Anfrage mit. Die Kommission macht offenbar die Anwendung dieses Modellierungsansatzes dafür verantwortlich, dass sich der Umfang der Roten Gebiete gegenüber früher bundesweit mehr als halbiert hat und fordert mit Nachdruck einen Verzicht. Ferner hat man Brüssel Vorbehalte gegenüber einigen Kriterien bei der Binnendifferenzierung innerhalb der Roten Gebiete. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge sollen in den nächsten Wochen weitere Gespräche zwischen Bund und Ländern sowie der EU-Kommission geführt werden, um eine drohende Fortführung des Zwangsgeldverfahrens vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) abzuwenden. AgE

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Krüsken fordert Festhalten am Verursacherprinzip im Gewässerschutz

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Die nach wie vor bestehende Kritik der Europäischen Kommission an der ihrer Auffassung nach nicht EU-rechtskonformen Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete hat den Deutschen Bauernverband (DBV) auf den Plan gerufen. Anlässlich der heutigen Konferenz der Amtschefs der Agrarministerien des Bundes und der Länder rief der DBV dazu auf, bei der Abgrenzung der Roten Gebiete das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben.

Die nach wie vor bestehende Kritik der Europäischen Kommission an der ihrer Auffassung nach nicht EU-rechtskonformen Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete hat den Deutschen Bauernverband (DBV) auf den Plan gerufen. Anlässlich der heutigen Konferenz der Amtschefs der Agrarministerien des Bundes und der Länder rief der DBV dazu auf, bei der Abgrenzung der Roten Gebiete das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führe dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngten, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen würden, warnt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Amtschefs. Darin bekennt sich Krüsken zum Ziel des Gewässerschutzes, mahnt aber mit Nachdruck eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise ein.

 

Dem Generalsekretär zufolge bestand bislang Einigkeit zwischen Bund und Ländern sowie mit der EU-Kommission darin, dass zusätzliche Auflagen nur in den Gebieten greifen sollten, in denen noch tatsächlich Handlungsbedarf für den Gewässerschutz bestehe. Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten sei dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft. Dies müsse auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermittelt werden.

 

Eine stärkere Binnendifferenzierung müsse sich auf ein breites Messstellennetz stützen, so Krüsken weiter. Hierfür seien die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen. Besonders kritisch zu sehen sei, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen würden oder man wieder zurückfalle in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer "roter Grundwasserkörper" bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat der EU-Kommission vergangene Woche eigenen Angaben zufolge seine Bereitschaft signalisiert, die Verwendung einer Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung "zu überdenken". Die EU-Kommission sehe darin "einen deutlichen Fortschritt", teilte das Agrarressort auf Anfrage mit. Die Kommission macht offenbar die Anwendung dieses Modellierungsansatzes dafür verantwortlich, dass sich der Umfang der Roten Gebiete gegenüber früher bundesweit mehr als halbiert hat und fordert mit Nachdruck einen Verzicht. Ferner hat man Brüssel Vorbehalte gegenüber einigen Kriterien bei der Binnendifferenzierung innerhalb der Roten Gebiete. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge sollen in den nächsten Wochen weitere Gespräche zwischen Bund und Ländern sowie der EU-Kommission geführt werden, um eine drohende Fortführung des Zwangsgeldverfahrens vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) abzuwenden. AgE

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Die nach wie vor bestehende Kritik der Europäischen Kommission an der ihrer Auffassung nach nicht EU-rechtskonformen Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete hat den Deutschen Bauernverband (DBV) auf den Plan gerufen. Anlässlich der heutigen Konferenz der Amtschefs der Agrarministerien des Bundes und der Länder rief der DBV dazu auf, bei der Abgrenzung der Roten Gebiete das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führe dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngten, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen würden, warnt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Amtschefs. Darin bekennt sich Krüsken zum Ziel des Gewässerschutzes, mahnt aber mit Nachdruck eine verursacherbezogene und differenzierte Vorgehensweise ein.

 

Dem Generalsekretär zufolge bestand bislang Einigkeit zwischen Bund und Ländern sowie mit der EU-Kommission darin, dass zusätzliche Auflagen nur in den Gebieten greifen sollten, in denen noch tatsächlich Handlungsbedarf für den Gewässerschutz bestehe. Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten sei dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft. Dies müsse auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermittelt werden.

 

Eine stärkere Binnendifferenzierung müsse sich auf ein breites Messstellennetz stützen, so Krüsken weiter. Hierfür seien die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen. Besonders kritisch zu sehen sei, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen würden oder man wieder zurückfalle in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer "roter Grundwasserkörper" bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat der EU-Kommission vergangene Woche eigenen Angaben zufolge seine Bereitschaft signalisiert, die Verwendung einer Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung "zu überdenken". Die EU-Kommission sehe darin "einen deutlichen Fortschritt", teilte das Agrarressort auf Anfrage mit. Die Kommission macht offenbar die Anwendung dieses Modellierungsansatzes dafür verantwortlich, dass sich der Umfang der Roten Gebiete gegenüber früher bundesweit mehr als halbiert hat und fordert mit Nachdruck einen Verzicht. Ferner hat man Brüssel Vorbehalte gegenüber einigen Kriterien bei der Binnendifferenzierung innerhalb der Roten Gebiete. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge sollen in den nächsten Wochen weitere Gespräche zwischen Bund und Ländern sowie der EU-Kommission geführt werden, um eine drohende Fortführung des Zwangsgeldverfahrens vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH) abzuwenden. AgE

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