Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 90 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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GLFA fordert schrittweise Einführung in der Landwirtschaft ab 2023
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor "gravierenden" Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen ist. Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in die wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl.
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor "gravierenden" Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen ist. Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in die wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl gegenüber AGRA-EUROPE. Betroffen wären seiner Einschätzung nach dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe.
Empl hält es für dringend geboten, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für die "grüne" Branche zu verschieben und die Anhebung ab Jahresbeginn 2023 stufenweise über einen längeren Zeitraum zu strecken. Der GLFA-Präsident erinnerte daran, dass es bereits bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 für die Landwirtschaft eine Sonderregelung mit einer schrittweisen Heranführung an den vollen Satz über drei Jahre gegeben habe. Auf diese Weise sei es gelungen, größere Verwerfungen zu verhindern.
Empl verwies zugleich auf den wachsenden Importdruck, dem der Sonderkulturbereich ausgesetzt sei: "Sollen die Produktion von Obst und Gemüse in der bisherigen Vielfalt in Deutschland erhalten und eine weitere Zunahme klimaschädlicher Importe aus anderen Staaten vermieden werden, müssen die Betriebe wettbewerbsfähig bleiben." Eine wesentliche Voraussetzung dafür sieht er in einer dauerhaften Entlastung bei den Lohnkosten. Spielraum dafür besteht laut dem GLFA-Präsidenten im Bereich der Sozialabgaben. Um dem Anteil von sozialversicherungsfrei beschäftigen Saisonarbeitnehmern Rechnung zu trägen, schlägt der Gesamtverband vor, die derzeit als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung geforderte fehlende Berufsmäßigkeit durch eine Entgeltgrenze zu ersetzen. Empl zufolge würde damit für die Arbeitgeber, aber auch die Rentenversicherungsträger, die zeitaufwändige Prüfung entfallen. AgE
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GLFA fordert schrittweise Einführung in der Landwirtschaft ab 2023
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor "gravierenden" Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen ist. Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in die wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl.
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor "gravierenden" Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen ist. Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in die wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl gegenüber AGRA-EUROPE. Betroffen wären seiner Einschätzung nach dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe.
Empl hält es für dringend geboten, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für die "grüne" Branche zu verschieben und die Anhebung ab Jahresbeginn 2023 stufenweise über einen längeren Zeitraum zu strecken. Der GLFA-Präsident erinnerte daran, dass es bereits bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 für die Landwirtschaft eine Sonderregelung mit einer schrittweisen Heranführung an den vollen Satz über drei Jahre gegeben habe. Auf diese Weise sei es gelungen, größere Verwerfungen zu verhindern.
Empl verwies zugleich auf den wachsenden Importdruck, dem der Sonderkulturbereich ausgesetzt sei: "Sollen die Produktion von Obst und Gemüse in der bisherigen Vielfalt in Deutschland erhalten und eine weitere Zunahme klimaschädlicher Importe aus anderen Staaten vermieden werden, müssen die Betriebe wettbewerbsfähig bleiben." Eine wesentliche Voraussetzung dafür sieht er in einer dauerhaften Entlastung bei den Lohnkosten. Spielraum dafür besteht laut dem GLFA-Präsidenten im Bereich der Sozialabgaben. Um dem Anteil von sozialversicherungsfrei beschäftigen Saisonarbeitnehmern Rechnung zu trägen, schlägt der Gesamtverband vor, die derzeit als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung geforderte fehlende Berufsmäßigkeit durch eine Entgeltgrenze zu ersetzen. Empl zufolge würde damit für die Arbeitgeber, aber auch die Rentenversicherungsträger, die zeitaufwändige Prüfung entfallen. AgE
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GLFA fordert schrittweise Einführung in der Landwirtschaft ab 2023
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor "gravierenden" Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen ist. Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in die wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl.
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor "gravierenden" Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen ist. Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in die wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl gegenüber AGRA-EUROPE. Betroffen wären seiner Einschätzung nach dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe.
Empl hält es für dringend geboten, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für die "grüne" Branche zu verschieben und die Anhebung ab Jahresbeginn 2023 stufenweise über einen längeren Zeitraum zu strecken. Der GLFA-Präsident erinnerte daran, dass es bereits bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 für die Landwirtschaft eine Sonderregelung mit einer schrittweisen Heranführung an den vollen Satz über drei Jahre gegeben habe. Auf diese Weise sei es gelungen, größere Verwerfungen zu verhindern.
Empl verwies zugleich auf den wachsenden Importdruck, dem der Sonderkulturbereich ausgesetzt sei: "Sollen die Produktion von Obst und Gemüse in der bisherigen Vielfalt in Deutschland erhalten und eine weitere Zunahme klimaschädlicher Importe aus anderen Staaten vermieden werden, müssen die Betriebe wettbewerbsfähig bleiben." Eine wesentliche Voraussetzung dafür sieht er in einer dauerhaften Entlastung bei den Lohnkosten. Spielraum dafür besteht laut dem GLFA-Präsidenten im Bereich der Sozialabgaben. Um dem Anteil von sozialversicherungsfrei beschäftigen Saisonarbeitnehmern Rechnung zu trägen, schlägt der Gesamtverband vor, die derzeit als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung geforderte fehlende Berufsmäßigkeit durch eine Entgeltgrenze zu ersetzen. Empl zufolge würde damit für die Arbeitgeber, aber auch die Rentenversicherungsträger, die zeitaufwändige Prüfung entfallen. AgE