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Nach wie vor keine Klarheit über die Finanzierung

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Nach wie vor gibt es keine Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition darüber, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Zwar hat Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Vernehmen nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionsfördermittel in Höhe von 1 Mrd Euro für die kommenden vier Jahr zugesagt.

Nach wie vor gibt es keine Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition darüber, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Zwar hat Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Vernehmen nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionsfördermittel in Höhe von 1 Mrd Euro für die kommenden vier Jahr zugesagt. Wie und nach welchen Kriterien diese zusätzlichen Haushaltsmittel eingesetzt werden sollen, ist aber ebenso unklar wie die Frage einer zumindest teilweisen Kompensation der Kosten, die mit der Einhaltung höhere Tierwohlstandards verbunden sind.

 

Nachdem aufgrund des geplanten Sondervermögens von 100 Mrd Euro für die Stärkung der Bundeswehr die ursprünglich für den 9. März geplante Verabschiedung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2022 um eine Woche verschoben worden ist, bleibt noch ein wenig Zeit für die notwendigen Entscheidungen im Etat des Agrarressorts. Das gilt beispielsweise für die Frage, ob die Förderung von Stallbauten im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erfolgen soll oder über ein eigens aufzulegendes Bundesprogramm. Bei ersterem wären die Länder mit im Boot - auch finanziell über die Kofinanzierung. Ein Bundesprogramm würde der Regierung größeren Handlungsspielraum geben, müsste aber administrativ gesondert abgewickelt werden.

 

Eine Honorierung der Tierwohlkosten in Form einer staatlichen Tierwohlprämie über eine steuerliche Lösung, etwa eine Anhebung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf tierische Erzeugnisse, lehnt die FDP weiterhin kategorisch ab. Auch eine Tierwohlabgabe ist für die Liberalen offenbar nicht akzeptabel. Bleibt der von den Grünen ins Spiel gebrachte Transformations- und Klimafonds als Finanzierungsquelle. Auch dazu sei noch nichts entschieden, heißt es in Berlin.

 

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, betonte heute den politischen Handlungsbedarf: "Um die Fördergrundsätze festlegen zu können, brauchen wir die Haltungskennzeichnung und die Ausgestaltung der Haltungsstufen", erklärte Konrad. Zudem müsse die Änderung des Bau- und Immissionsschutzrechtes zügig kommen. Der genaue Finanzbedarf könne erst abgeleitet werden, wenn absehbar sei, wie viele Landwirte den Umbau ihrer Ställe anstrebten. Nur dann könnten die bereitgestellten Mittel auch gezielt eingesetzt werden. "Auf der Basis dieser Mechanismen kann sich die Weiterentwicklung des Tierwohls mit verlässlichem Rahmen, gestärkter Investitionsförderung und klaren Haltungsstufen im Markt etablieren", so die FDP-Politikerin. AgE

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Nach wie vor keine Klarheit über die Finanzierung

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Nach wie vor gibt es keine Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition darüber, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Zwar hat Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Vernehmen nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionsfördermittel in Höhe von 1 Mrd Euro für die kommenden vier Jahr zugesagt.

Nach wie vor gibt es keine Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition darüber, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Zwar hat Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Vernehmen nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionsfördermittel in Höhe von 1 Mrd Euro für die kommenden vier Jahr zugesagt. Wie und nach welchen Kriterien diese zusätzlichen Haushaltsmittel eingesetzt werden sollen, ist aber ebenso unklar wie die Frage einer zumindest teilweisen Kompensation der Kosten, die mit der Einhaltung höhere Tierwohlstandards verbunden sind.

 

Nachdem aufgrund des geplanten Sondervermögens von 100 Mrd Euro für die Stärkung der Bundeswehr die ursprünglich für den 9. März geplante Verabschiedung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2022 um eine Woche verschoben worden ist, bleibt noch ein wenig Zeit für die notwendigen Entscheidungen im Etat des Agrarressorts. Das gilt beispielsweise für die Frage, ob die Förderung von Stallbauten im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erfolgen soll oder über ein eigens aufzulegendes Bundesprogramm. Bei ersterem wären die Länder mit im Boot - auch finanziell über die Kofinanzierung. Ein Bundesprogramm würde der Regierung größeren Handlungsspielraum geben, müsste aber administrativ gesondert abgewickelt werden.

 

Eine Honorierung der Tierwohlkosten in Form einer staatlichen Tierwohlprämie über eine steuerliche Lösung, etwa eine Anhebung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf tierische Erzeugnisse, lehnt die FDP weiterhin kategorisch ab. Auch eine Tierwohlabgabe ist für die Liberalen offenbar nicht akzeptabel. Bleibt der von den Grünen ins Spiel gebrachte Transformations- und Klimafonds als Finanzierungsquelle. Auch dazu sei noch nichts entschieden, heißt es in Berlin.

 

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, betonte heute den politischen Handlungsbedarf: "Um die Fördergrundsätze festlegen zu können, brauchen wir die Haltungskennzeichnung und die Ausgestaltung der Haltungsstufen", erklärte Konrad. Zudem müsse die Änderung des Bau- und Immissionsschutzrechtes zügig kommen. Der genaue Finanzbedarf könne erst abgeleitet werden, wenn absehbar sei, wie viele Landwirte den Umbau ihrer Ställe anstrebten. Nur dann könnten die bereitgestellten Mittel auch gezielt eingesetzt werden. "Auf der Basis dieser Mechanismen kann sich die Weiterentwicklung des Tierwohls mit verlässlichem Rahmen, gestärkter Investitionsförderung und klaren Haltungsstufen im Markt etablieren", so die FDP-Politikerin. AgE

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Nach wie vor gibt es keine Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition darüber, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Zwar hat Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Vernehmen nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionsfördermittel in Höhe von 1 Mrd Euro für die kommenden vier Jahr zugesagt.

Nach wie vor gibt es keine Einigkeit innerhalb der Ampelkoalition darüber, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Zwar hat Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Vernehmen nach dem Bundeslandwirtschaftsministerium Investitionsfördermittel in Höhe von 1 Mrd Euro für die kommenden vier Jahr zugesagt. Wie und nach welchen Kriterien diese zusätzlichen Haushaltsmittel eingesetzt werden sollen, ist aber ebenso unklar wie die Frage einer zumindest teilweisen Kompensation der Kosten, die mit der Einhaltung höhere Tierwohlstandards verbunden sind.

 

Nachdem aufgrund des geplanten Sondervermögens von 100 Mrd Euro für die Stärkung der Bundeswehr die ursprünglich für den 9. März geplante Verabschiedung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2022 um eine Woche verschoben worden ist, bleibt noch ein wenig Zeit für die notwendigen Entscheidungen im Etat des Agrarressorts. Das gilt beispielsweise für die Frage, ob die Förderung von Stallbauten im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) erfolgen soll oder über ein eigens aufzulegendes Bundesprogramm. Bei ersterem wären die Länder mit im Boot - auch finanziell über die Kofinanzierung. Ein Bundesprogramm würde der Regierung größeren Handlungsspielraum geben, müsste aber administrativ gesondert abgewickelt werden.

 

Eine Honorierung der Tierwohlkosten in Form einer staatlichen Tierwohlprämie über eine steuerliche Lösung, etwa eine Anhebung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf tierische Erzeugnisse, lehnt die FDP weiterhin kategorisch ab. Auch eine Tierwohlabgabe ist für die Liberalen offenbar nicht akzeptabel. Bleibt der von den Grünen ins Spiel gebrachte Transformations- und Klimafonds als Finanzierungsquelle. Auch dazu sei noch nichts entschieden, heißt es in Berlin.

 

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, betonte heute den politischen Handlungsbedarf: "Um die Fördergrundsätze festlegen zu können, brauchen wir die Haltungskennzeichnung und die Ausgestaltung der Haltungsstufen", erklärte Konrad. Zudem müsse die Änderung des Bau- und Immissionsschutzrechtes zügig kommen. Der genaue Finanzbedarf könne erst abgeleitet werden, wenn absehbar sei, wie viele Landwirte den Umbau ihrer Ställe anstrebten. Nur dann könnten die bereitgestellten Mittel auch gezielt eingesetzt werden. "Auf der Basis dieser Mechanismen kann sich die Weiterentwicklung des Tierwohls mit verlässlichem Rahmen, gestärkter Investitionsförderung und klaren Haltungsstufen im Markt etablieren", so die FDP-Politikerin. AgE

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