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Säulenstruktur wohl bald Geschichte

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Die GAP-Struktur aus Erster und Zweiter Säule dürfte zumindest laut den GAP-Reformvorschlägen der Kommission bald Geschichte sein. Stattdessen droht größeren Betrieben eine niedrig angesetzte Degression und Kappung. Gleichzeitig will Agrarkommissar Hansen verstärkt auf Anreize setzen.

 

Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nun auch offiziell vorgestellt. Ein seit Montag (14.7.) in Brüssel kursierendes Leak zum GAP-Verordnungsvorschlag scheint sich in großen Teilen zu bestätigen. Sollten Europaparlament und Mitgliedstaaten die Kommissionspläne mittragen, wäre die bisherige Struktur aus Erster und Zweiter Säule nach 2027 Geschichte.

Bei einer Anhörung vor dem Landwirtschaftsausschuss hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen klargestellt, dass im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) mindestens 300 Mrd. Euro für den Zeitraum 2028 bis 2034 für die Landwirtschaft reserviert sein sollen. Laut Hansen wären dies 80% der bisherigen GAP-Finanzausstattung.

Allerdings stellte der Luxemburger auch klar, dass diese Gelder nicht nur die Direktbeihilfen, sondern auch "alle anderen Zahlungen" umfassen sollen. Als Beispiele nannte der Kommissar Beihilfen für Jung- und Kleinlandwirte sowie Agrarumweltmaßnahmen, wofür künftig Gelder der bisherigen Zweite-Säule-Agrarumweltprogramme und der Eco-Schemes aus der Ersten Säule verschmolzen werden soll. Gerade dadurch seien deutliche Verwaltungsvereinfachungen zu erwarten, so zumindest die Hoffnung des Luxemburgers. Bisher unterschiedliche Regeln der verschiedenen Agrarfonds könnten im Zuge der neuen GAP vereinheitlicht werden.

Bei den produktionsgekoppelten Beihilfen stellte Hansen in Aussicht, dass Mitgliedstaaten künftig den Anteil nach eigenem Ermessen noch deutlich erhöhen könnten, und zwar auf 20% des Gesamtvolumens. Bisher liegt der erlaubte Höchstanteil in der aktuellen Ersten Säule bei 13%. Zusätzlich sind gegenwärtig 2% für den Anbau von Proteinpflanzen zulässig.

Größeren Betrieben drohen Kürzungen

Geht es nach Hansen, soll die künftige GAP stärker als bisher auf Jung- und Kleinlandwirte ausgerichtet sein. Die dafür notwendigen Mittel will der Kommissar durch Degression und Kappung der Direktzahlungen freisetzen.

Zahlungen unter 20.000 Euro sollen ungeschoren bleiben. Agrarbetrieben, die im Jahr 20.000 bis 50.000 Euro erhalten, sollen die Hektarzahlungen in diesem Bereich um 25% gekürzt werden. Landwirte, die im Jahr über 50.000 und bis 75.000 Euro je Betrieb erhalten, sollen demnach die Hektarzahlungen in dieser Spanne um die Hälfte gekürzt werden. Alle Flächenzahlungen ab 75.000 Euro im Jahr müssten nach den Kommissionsplänen mit einer Kürzung von 75% zurechtkommen.

Die absolute Kappungsgrenze liegt dem Verordnungsvorschlag zufolge bei 100.000 Euro. Das hieße, kein Betrieb würde künftig mehr als 100.000 Euro aus Brüssel an flächenbezogenen Zahlungen erhalten. Diese Zahlen wären, sofern die Mitgliedstaaten mitziehen, verpflichtend.

Stärken will der ehemalige Umweltpolitiker auch anreizorientierte Zahlungen. Betrieben, die von Degression und Kappung betroffen wären, empfiehlt er, stärker als bisher auf anreizorientierte Beihilfen zu setzen. Ziel sei es, die Klima- und Umwelt sowie die Biodiversitätsziele mit den EU-Agrargeldern weiter zu unterstützen.

Ein Beitrag zur Erzeugung wird Pflicht

Die Kommission stellt in ihrem Aufschlag zur künftigen GAP klar, dass Agrarholdings, die keinen Beitrag zur Erzeugung landwirtschaftlicher Güter beitragen, gar keine Beihilfen mehr erhalten sollen. Hansen hat sich zum Ziel gesetzt, den aktiven Landwirt weiter zu stärken. Ausgenommen von der Definition wären allerdings Kleinbetriebe, die zumindest einen gewissen Anteil an Agraraktivitäten nachweisen können. Diese Ausnahme dürfte vor allem die Nebenerwerbslandwirte freuen.

Der Agrarkommissar betont zudem, dass Landwirte die das jeweilige nationale Renteneintrittsalter erreicht haben und zudem eine Pension erhalten, keine EU-Agrarhilfen mehr bekommen dürfen. Damit soll dem Christdemokraten zufolge auch der Zugang von Junglandewirten zu Agrarland vereinfacht werden.

Mehr Proteinpflanzen

Bei der ebenfalls angestrebten Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) sind die bislang nur wenige Details durchgesickert. Bekannt sind nur die großen Linien. So will Hansen den Proteinpflanzenanbau mittels der geplanten Novelle deutlich ausweiten. Auch seien Regelungen zur Kennzeichnung des Ursprungslandes bei Fleischerzeugnissen geplant. AgE

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