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EU erhebt vorläufig Einfuhrzölle

  markttipps

Die EU-Kommission hat entschieden, vorläufige Antidumpingzölle auf chinesischen Zuckermais einzuführen. Das teilte der Branchenverband AETMD mit. Die unternehmensspezifischen Einfuhrabgaben in Höhe von 37 bis 55,2% sollen ab dem 8. August in Kraft treten. Eine endgültige Entscheidung soll Anfang 2026 fallen.

 

Im Handelsstreit um Zuckermais aus China hat die EU-Kommission entschieden, vorläufige Antidumpingzölle einzuführen. Das teilte der Europäische Verband der Zuckermaisverarbeiter (AETMD) kürzlich mit. Demnach werden die unternehmensspezifischen Einfuhrabgaben am Freitag (8.8.) in Kraft treten. Laut dem Verband soll ein einzelner chinesischer Hersteller mit einem Zoll von 37% belegt werden. Für die übrigen Unternehmen gelten Zöllen zwischen 48,9 und 55,2%.

 

Der AETMD begrüßte das "starke Signal" aus Brüssel, den heimischen Zuckermaissektor zu schützen. Das Verfahren geht auf eine Beschwerde der Branchenorganisation vom Oktober letzten Jahres zurück, in der sie erhebliche Marktverzerrungen durch chinesischen Zuckermais geltend gemacht hatte. Konkret geht es dabei um haltbaren Zuckermais in Körnern, nicht jedoch um gefrorene Ware. Im Februar hat die Kommission eine zollamtliche Erfassung für Importe von chinesischem Zuckermais gestartet.

 

Laut AETMD wird die endgültige Festsetzung zur Höhe der Zölle zum Ende des Jahres erwartet. Eine finale Entscheidung im Antidumpingverfahren soll Anfang 2026 fallen. Inwiefern die Antidumpingzölle die handelspolitischen Spannungen zwischen Peking und Brüssel weiter anheizen, bleibt abzuwarten. AgE

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