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Habeck ruft Alarmstufe aus

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Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat heute die Alarmstufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen. "Auch wenn aktuell noch Gasmengen am Markt beschafft werden können und noch eingespeichert wird: Die Lage ist ernst, und der Winter wird kommen", begründete der Vizekanzler vor Journalisten in Berlin diesen Schritt.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck hat heute die Alarmstufe des "Notfallplans Gas" ausgerufen. "Auch wenn aktuell noch Gasmengen am Markt beschafft werden können und noch eingespeichert wird: Die Lage ist ernst, und der Winter wird kommen", begründete der Vizekanzler vor Journalisten in Berlin diesen Schritt. Nach Habecks Überzeugung ist die Drosselung der Gaslieferungen nach Deutschland ein ökonomischer Angriff von Russlands Staatspräsident Wladimir Putin. Es sei offenkundig Putins Strategie, Unsicherheit zu schüren, die Preise zu treiben und westliche Gesellschaften zu spalten.

 

"Auch wenn man es noch nicht so spürt: Wir sind in einer Gaskrise", konstatierte der Wirtschaftsminister. Gas sei von nun an ein knappes Gut. Die Preise seien jetzt schon hoch, und man müsse sich auf weitere Anstiege gefasst machen. Dies werde sich auf die industrielle Produktion auswirken und für viele Verbraucher eine große Last werden.

 

Ende März hatte Habeck bereits die Frühwarnstufe des Notfallplans in Gang gesetzt, der auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung aus dem Jahr 2017 fußt. Drei Eskalationsstufen eröffnen der Regierung dabei unterschiedliche Handlungsspielräume. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe; es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe.

 

Ende Mai hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, klargestellt, dass landwirtschaftliche Betriebe wie Gewerbebetriebe, Schulen oder Krankenhäuser zum Kreis der "geschützten Kunden" zählen, die bei der Gaszuteilung bei einer Knappheit bevorzugt versorgt werden. Voraussetzung dafür ist Müller zufolge aber, dass der Gasverbrauch des einzelnen Betriebes die Grenze von 1,5 Mio kWh nicht übersteigt und die Anschlussleistung unter 500 kW liegt. Außerdem gilt dieser Schutz laut Müller nicht absolut. "Denn natürlich müssen wir auch für die geschützten Kunden erst einmal genügend Gas haben", so der Chef der Bundesnetzagentur seinerzeit. AgE

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