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EU-Kommission steht Mitgliedstaaten nicht im Weg

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Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie die Möglichkeit, zum Schutz von "sozio-ökonomischen Interessen" Ausnahmen von den strengen Vorgaben zum Schutz des Wolfes zuzulassen. Darauf hat die Europäische Kommission nochmals hingewiesen. Die Behörde werde den Regierungen bei der Nutzung des gesetzlichen Spielraums "nicht im Weg stehen".

Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie die Möglichkeit, zum Schutz von "sozio-ökonomischen Interessen" Ausnahmen von den strengen Vorgaben zum Schutz des Wolfes zuzulassen. Darauf hat die Europäische Kommission nochmals hingewiesen. Die Behörde werde den Regierungen bei der Nutzung des gesetzlichen Spielraums "nicht im Weg stehen", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage von AGRA-EUROPE.

 

"Genau beobachtet" wird in Brüssel derzeit die Situation in Schweden. Gegen das Land wurde im Zusammenhang mit der Bejagung von Wölfen 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, das nach wie vor nicht abgeschlossen ist. 2015 wurde Stockholm eine zusätzliche begründete Stellungnahme übersandt, in der neben einer "systematischen" und wiederkehrenden Bejagung auch mangelnde Kontrollen sowie unzureichende Belege hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wolfspopulation kritisiert wurden. Seitdem hat es in der Sache allem Anschein nach wenig Bewegung gegeben.

 

Von Seiten der Kommission hieß es nun, die schwedische Wolfspopulation werde derzeit als "gefährdet" eingestuft. Daher müsse bei der Genehmigung von Abschüssen mit großer Sorgfalt vorgegangen werden. Schweden müsse sicherstellen, dass die Entnahmen den Vorgaben der FFH-Richtlinie genügten, keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art hätten und das Alternativen ausreichend berücksichtigt würden. AgE/pk

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