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Umweltrat einigt sich auf deutliche Anhebung der GV-Schwellenwerte

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Nach Auffassung der Mitgliedstaaten müssen die Schwellenwerte für die Tierhaltung bei der Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) deutlich angehoben werden. Wie eine Sprecherin des Rates gestern Abend gegenüber AGRA-EUROPE bestätigte, soll laut großer Mehrheit der Umweltminister für Rinder und Schweine ein Grenzwert von jeweils 350 Großvieheinheiten (GV) gelten. Für Geflügel soll es ab 280 GV eine verpflichtende Anwendung der Regeln der IED geben.

Nach Auffassung der Mitgliedstaaten müssen die Schwellenwerte für die Tierhaltung bei der Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) deutlich angehoben werden. Wie eine Sprecherin des Rates gestern Abend gegenüber AGRA-EUROPE bestätigte, soll laut großer Mehrheit der Umweltminister für Rinder und Schweine ein Grenzwert von jeweils 350 Großvieheinheiten (GV) gelten. Für Geflügel soll es ab 280 GV eine verpflichtende Anwendung der Regeln der IED geben. Dagegen soll für Gemischtbetriebe mit den drei genannten Tierarten der Wert wie im Fall von Rindern und Schweinen 350 GV betragen. Diese Werte hatte die schwedische Ratspräsidentschaft als Kompromiss eingebracht.

 

Die Brüsseler Kommission hatte in ihrem Richtlinienentwurf bekanntlich eine deutlich niedrigere Anwendungsgrenze von jeweils nur 150 GV vorgeschlagen. Nach dem Umweltrat muss sich nun noch das Europaparlament auf ein Verhandlungsmandat zur der IED verständigen. Im Anschluss können die Trilog-Gespräche starten.

 

Die im schwedischen Kompromiss herangezogenen GV-Berechnungsschlüssel des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) unterscheiden sich teilweise deutlich von den in der Bundesrepublik genutzten Werten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). So werden von Eurostat beispielsweise alle Schweine - außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg - mit 0,3 GV bewertet. Derweil sieht der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel nur 0,13 GV für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg vor. Für Milchkühe wendet das KTBL dagegen mit 1,2 einen höheren GV-Wert an als Eurostat mit 1,0.

 

Die Mitgliedstaaten einigten sich laut ihres beschlossenen Kompromisstextes zudem darauf, dass die Aufzucht von Rindern oder Schweinen in extensiver Haltung von der IED ausgenommen wird. Begründet wird dies mit deren "positiven Beitrag zur Landschaftspflege, zur Verhütung von Waldbränden und zum Schutz der biologischen Vielfalt". Hierzu zählt unter anderem die weidebasierte Rinder- oder Schweinehaltung mit geringer Besatzdichte, in denen die Tiere "einen großen Teil des Jahres im Freien gehalten werden".

 

Finnland beklagte indes, dass die Bestandsobergrenzen deutlich zu hoch seien. Befürchtet werde, dass die Emissionen so nicht hinreichend sinken. Unterstützt wurde es in dieser Einschätzung von Irland, den Niederlanden, Dänemark und Luxemburg. Bulgarien und Polen stellten dagegen fest, dass die Schwellenwerte für sie noch zu niedrig seien. Frankreich monierte den gesonderten Schwellenwert für Gemischtbetriebe. Eine Anwendungsgrenze je Tierart wäre hinreichend, so die Delegation aus Paris. AgE/kl

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