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Neue EU-Vorschriften sollen für mehr Nachhaltigkeit sorgen

  markttipps

Die Europäische Kommission will die Vorschriften für die Vermarktung von verschiedenen Lebensmitteln an ihre Nachhaltigkeitsstrategien anpassen. Die Brüsseler Behörde legte am Freitag Vorschläge über die Novellierung mehrerer Richtlinien und Rechtsakte vor, um den Anforderungen der Farm-to-Fork-Strategie, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) sowie den Bedürfnissen von Verbrauchern und Unternehmen Rechnung zu tragen.

Die Europäische Kommission will die Vorschriften für die Vermarktung von verschiedenen Lebensmitteln an ihre Nachhaltigkeitsstrategien anpassen. Die Brüsseler Behörde legte am Freitag Vorschläge über die Novellierung mehrerer Richtlinien und Rechtsakte vor, um den Anforderungen der Farm-to-Fork-Strategie, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) sowie den Bedürfnissen von Verbrauchern und Unternehmen Rechnung zu tragen.

 

Bei Eiern soll die Kennzeichnung nach den Vorstellungen der Kommission künftig direkt im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen; das soll die Rückverfolgbarkeit verbessern. In der Freilandhaltung von Geflügel soll die Aufstellung von Solarpaneelen erlaubt werden. Überarbeitet werden sollen die Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung von Honig, Schalenfrüchten, Trockenfrüchten, gereiften Bananen sowie behandeltem, verarbeitetem und geschnittenem Obst und Gemüse. Vorgesehen ist, die Angaben des Ursprungslandes beziehungsweise der Ursprungsländer zur Pflicht zu machen.

 

Bei Fruchtsäften will die Kommission die Angabe "ohne Zuckerzusatz" erlauben und die Ausweisung von "zuckerreduziertem Fruchtsaft" ermöglichen. Bei Konfitüren soll der Mindestfruchtgehalt pro Kilogramm von 350 g auf 450 g beziehungsweise für die Qualitätsklasse "Extra" auf 550 g angehoben werden. Außerdem soll die bisher weitgehend Zitrusfrüchten vorbehaltene Bezeichnung "Marmelade" künftig für alle Konfitüren verwendet werden dürfen.

 

Auch in Sachen Lebensmittelverschwendung und Verpackungsmüll sollen die Vorschläge für mehr Nachhaltigkeit sorgen. Nach den Plänen der Kommission soll Obst und Gemüse mit ausschließlich äußerlichen Mängeln bei der Direktvermarktung von der Einhaltung bestimmter Vermarktungsnormen ausgenommen werden. Neben kürzeren Versorgungsketten verspricht sich Brüssel davon auch günstigere Einkaufsmöglichkeiten für die Verbraucher. Ebenfalls vereinfacht werden soll der Verkauf von bestimmten Erzeugnissen, die von "Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Umständen" betroffen sind.

 

Angesetzt werden soll auch bei Lebensmittelspenden. Hier will die Kommission Ausnahmen von den wichtigsten Kennzeichnungsvorschriften ermöglichen, um den Aufwand und somit die Spendenbereitschaft der beteiligten Akteure zu erhöhen. Die Änderungen bei frischem Obst und Gemüse, Eiern und Geflügel werden laut der Kommission in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgenommen. Diese werden nach einer öffentlichen Konsultation durch die Behörde angenommen; anschließend haben Europaparlament und Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig betreffen die sogenannten Frühstücksrichtlinien und müssen somit das Gesetzgebungsverfahren über Parlament und Rat durchlaufen. AgE/pk

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