Umnutzung soll erleichtert werden
Die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zudem soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden. Der BLG lobt die Änderungen als eine sinnvolle Begleitung des Agrarstrukturwandels.
Erleichterungen für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich sieht eine Änderung des Baugesetzbuches vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch (4.9.) beschlossen hat. Zum einen soll die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zum andern soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt. Damit soll den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen eines landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen werden.
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßte die Maßnahmen. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eingebrachten Punkte zur erleichterten Umnutzung von landwirtschaftlichen Hofstellen seien sehr sinnvoll in der "Begleitung des Agrarstrukturwandels", sagte der BLG-Vorsitzende Christopher Toben gegenüber AGRA Europe. Er mahnte zugleich erneut an, bei der im Gesetzentwurf angestrebten Beschleunigung von Bebauungsplanungen mehr Nachdruck auf den Erhalt der Freifläche als Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und biogenen Rohstoffen gelegt werden. "Dieser Aspekt sollte ausdrücklich in die Grundsätze der bauplanerischen Abwägung aufgenommen werden" so der BLG-Vorsitzende.
Mehr Zeit für Planungen
Das BMEL begründet die vorgesehene Verlängerung der Umnutzungsfrist damit, dass Gebäude wegen des Fristablaufs oft nicht umgenutzt werden können, obwohl ihr Zustand mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine Folgenutzung erlauben würde. Daher sollten die Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Zeit für ihre Planungen haben, was sie aus ehemaligen Ställen oder Scheunen machen wollen. Hiervon könnten auch noch aktive landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch machen, die etwa aufgrund einer Umstellung der Produktionsrichtung oder der Betriebsstruktur über nicht mehr genutzte Gebäude verfügen, die ursprünglich aufgrund der landwirtschaftlichen Privilegierung im Außenbereich errichtet worden sind. Das trägt auch dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung.
Selbstständige Wohngebäude als Anbau ermöglichen
Eine Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben soll vor allem der Tatsache Rechnung tragen, dass häufig mehr als zwei Generationen auf einem Hof leben. Daher soll dem BMEL zufolge neben Erweiterungen von Wohngebäuden im Außenbereich auch die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau ermöglicht werden. Zudem soll in beiden Fällen die Zahl der möglichen Wohnungen auf vier erhöht werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Familie genutzt werden.
Dörfer werden lebenswerter
Der agrarpolitische Sprecher der brandenburgischen SPD-Landtagsfraktion, Johannes Funke, begrüßte den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung. Die vorgesehenen Änderungen sorgten dafür, dass ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich leichter umgenutzt werden könnten und ein Wohngebäude auf bis zu vier Wohnungen erweitert werden könne. "Durch die Baugesetzbuchnovelle werden Dörfer noch lebenswerter, weil Grundstückseigentümer flexibler ihre Grundstücke weiterentwickeln können", erklärte Funke. AgE