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ISN fordert Entschädigungskonzept

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Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands hat von der Politik ein Konzept zur Minimierung der wirtschaftlichen Schäden im Zuge der ASP-Bekämpfung sowie zur Entschädigung betroffener Betriebe angemahnt. "Sonst haben diese Betriebe keine Zukunftsperspektive", stellte ISN-Geschäftsführer Staack mit Blick auf die anstehende AMK in Oberhof fest. Auch der Umbau der Schweinehaltung würde zunichtegemacht.

Ein Konzept auch zur Minimierung von wirtschaftlichen Schäden im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie zur Entschädigung betroffener Betriebe hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) in Richtung Politik angemahnt. "Sonst haben diese Betriebe keine Zukunftsperspektive", stellte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack am Dienstag (10.9.) in Damme mit Blick auf die anstehende Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof fest. Auch der politisch gewollte Umbau der Schweinehaltung dürfte dann laut Staack auf der Strecke bleiben. Auf der AMK-Tagesordnung stehen unter anderem die ASP und die Auswirkungen der Tierseuche.

Der ISN-Geschäftsführer wies darauf hin, dass Schweinehalter unverschuldet massive Verluste erlitten. Leidtragende der behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen seien insbesondere diejenigen schweinehaltenden Betriebe, die in einer Restriktionszone lägen, ansonsten aber nicht betroffen seien. "Schweinehalter können nichts dafür, wenn in der Nähe ihres Betriebes ein infiziertes Wildschwein gefunden wird. Sie haben nichts falsch gemacht, die Biosicherheit in ihrem Betrieb eingehalten und können ihre Schweine trotzdem nur noch mit großen Verlusten vermarkten", erläuterte Staack.

Diese Betriebe erhielten keine Entschädigung für wirtschaftliche Schäden, sondern müssten selbst vorsorgen. Viele Betriebe haben daher laut Staack Ertragsschadensversicherungen abgeschlossen. Angesichts der immensen Schäden, die durch die staatlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei den betroffenen Schweinehaltern entstünden, reichten aber selbst diese Absicherungsmöglichkeiten nicht aus. Zudem gebe es regional angesichts enormer Schäden sowie aufgrund der Dauer der Quarantänemaßnahmen teilweise bereits Zeichnungsstopps seitens der Versicherer.

Nach Ansicht der ISN müssen deshalb Dauer, Ausdehnung und Art der Quarantänemaßnahmen überdacht und dort, wo es unter Beachtung des Rechtsrahmens möglich und sinnvoll ist, angepasst werden. Wichtig seien hier ein koordiniertes Vorgehen der Länder und ein konsequenter Einsatz des Bundes auf EU-Ebene.

Auch den LEH in die Pflicht nehmen

Die Agrarminister sollten der ISN zufolge bei ihren Überlegungen zur Schadensminimierung auch die Abnehmer des Fleisches – an vorderer Stelle den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) – mit in die Pflicht nehmen. Dieser müsse endlich als verlässlicher Handelspartner agieren und das tadellose Fleisch aus den Restriktionsgebieten ohne Einschränkung abnehmen.

"Bei der Vermarktung sind nicht fehlende Schlacht- und Lagerkapazitäten das Problem. Was wir sehen, ist, dass die meisten Fleischabnehmer das Fleisch aus Restriktionsgebieten stigmatisieren, obwohl es vollkommen unbedenklich ist und - je nach Restriktionszone - zum Teil ohne Einschränkung verkauft werden kann", kritiserte Staack. Erst dadurch entstünden die größten Ausfallschäden bei den betroffenen Schweinehaltern.

Neben der Schadensminimierung brauche es ein Sicherheitsnetz für die unschuldig von den staatlichen Quarantänemaßnahmen gebeutelten Schweinehalter, fordert der ISN-Geschäftsführer. Für die allein privatwirtschaftlich nicht zu schließende Absicherungslücke gelte es, eine Lösung zu finden. "Hier sehen wir die staatlichen Institutionen in der Pflicht", betonte Staack. Ohne Unterstützung drohe den betroffenen Betrieben das finanzielle Aus. Darüber hinaus mache das drohende ASP-Schadensrisiko den gesamten Umbau der Schweinehaltung zunichte. AgE

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