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BMEL legt weitere Maßnahmen vor

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau angekündigt. Darunter die Digitalisierung des Rinderpasses, weniger Meldepflichten im Weinbau und eine effizientere Erhebung agrarstatistischer Daten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach von "vielen kleinen Schritten" und verwies auf bereits erfolgte Neuregelungen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau angekündigt. Laut einem am Donnerstag (12.9.) vorgelegten Zwischenbericht will das Agrarressort unter anderem Melde- und Dokumentationsvorschriften in der Tierhaltung und im Weinbau verschlanken. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sprach von "vielen kleinen Schritten" und verwies auf bereits auf den Weg gebrachte Regelungen. Darunter seien Nachbesserungen bei den Ökoregelungen, Erleichterungen für Veterinäre, weniger Bürokratie beim Nutzhanfanbau und lockerere Regelungen bei Ohrmarken, so der Grünen-Politiker.

Laut dem BMEL-"Fortschrittsbericht" zum Bürokratieabbau wird an Lösungen gearbeitet, um in der Tierhaltung Meldepflichten zu verringern, Stichtage zu vereinheitlichen und Prozesse zu digitalisieren. Auch sollen die rechtlichen Voraussetzungen für einen digitalen Rinderpass bis Ende 2025 geschaffen werden, wenn das nationale Tiergesundheitsrecht an das EU Recht angepasst wird. Denkbar ist zudem laut BMEL, dass bei innerländischen Verbringungen von Rindern auf das Mitführen des Passes verzichtet wird.

Weiterhin plant das BMEL, in der Weinüberwachungsverordnung Buchführungs- und Meldepflichten abzuschaffen, die laut EU-Recht nicht mehr erforderlich sind. Künftig müsse vom Winzer eine Erhöhung des Alkoholgehaltes im Wein nicht mehr gemeldet werden. Auch soll die Buchführung erleichtert werden: Statt wie bisher, vier einzelne Bücher führen zu müssen, reiche künftig ein einzelnes, vorzugsweise elektronisches "Weinbuch".

Agrarstatistik verschlankt

Effizienter werden soll auch die Erhebung von agrarstatistischen Daten. So soll vermehrt auf bereits vorliegende Informationen, beispielsweise zur Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe, zurückgegriffen werden. In der Folge dürften Landwirtinnen und Landwirte seltener befragt werden, welche Feldfrüchte sie anbauen, so das BMEL. Ab 2025 soll die Neuregelung greifen.

Auch für den Ökolandbau soll es offenbar Vereinfachungen geben. Laut Ministerium wird dazu gemeinsam mit der EU-Kommission und anderen Mitgliedsstaaten an einer Entschlackung der EU-Öko-Verordnung gefeilt. Ein Bericht mit möglichen Maßnahmen soll bis Ende September vorliegen.

Und schließlich will das Agrarressort Lebensmittelkennzeichnungen über Aromen, Allergene und Zusatzstoffe beim Verkauf loser Ware lockerer regeln. In Zukunft soll die Information darüber auch mündlich, beziehungsweise digital möglich sein. AgE

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