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Strengere Regulierung des Bodenmarkts empfohlen

  markttipps

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) spricht sich für Änderungen im landwirtschaftlichen Bodenrecht aus. "Bund und Länder sollten den Kauf und die Pacht landwirtschaftlicher Flächen sowie die Förderung bei Existenzgründungen stärker regeln als bisher und die Regeln dann auch besser durchsetzen".

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) spricht sich für Änderungen im landwirtschaftlichen Bodenrecht aus. "Bund und Länder sollten den Kauf und die Pacht landwirtschaftlicher Flächen sowie die Förderung bei Existenzgründungen stärker regeln als bisher und die Regeln dann auch besser durchsetzen", heißt im Abschlussbericht, den der ZKL-Vorsitzende Prof. Peter Strohschneider in dieser Woche an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben hat. Begründet wird dies ausdrücklich mit den Aktivitäten von Investoren auf dem Bodenmarkt. Diese kauften bislang "ohne Kontrolle des Vorrangs für Landwirte und unter Umgehung der Zahlung von Grunderwerbssteuer große Anteile von Flächen".

 

Die ZKL empfiehlt daher, Anteilskäufe in das landwirtschaftliche Bodenrecht einzubeziehen und die Schwelle zur Grunderwerbssteuerpflicht bei Anteilskäufen wirksam abzusenken. Zu sollten der Zukunftskommission zufolge die Länder die Spekulationsschwelle bei Kaufverträgen im Bodenrecht auf 10 % über dem Marktpreis im Grundstückverkehrsgesetz festlegen, um Preissteigerungen zu verlangsamen und Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen zu verringern. Zudem seien die Bundesländer gefordert, die Anzeigepflicht von Pachtverträgen durchzusetzen. Schließlich müsse Junglandwirtinnen und -landwirten der Zugang zu Boden erleichtert werden, etwa durch entsprechende Fördermöglichkeiten.

 

Die ZKL verweist in ihrem Bericht auch auf das bislang bei weitem nicht erreichte Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch auf durchschnittlich 30 ha am Tag zu senken. Eine Ursache für die unzureichenden Fortschritte sieht das 30-köpfige Gremium in dem Fehlen wirksamer Instrumente zur Entsiegelung ehemals bebauter Flächen. Die Zukunftskommission empfiehlt daher eine Anpassung im Baugesetzbuch, um die Handlungsspielräume der Kreise und Kommunen neu zu regeln. AgE

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