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VEZG fordert gleiche EU-Wettbewerbsbedingungen für deutsche Sauenhalter

  markttipps

Nach deutschem Recht wird ab dem 1.Januar 2021 bei der Kastration von Eberferkeln eine vollständige Schmerzausschaltung gefordert. Wie die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) gestern mitteilte, können dies die dänischen und niederländischen Sauenhalter sowie die Mehrzahl der Wettbewerber in der Europäischen Union mit den dort angewendeten Methoden nicht gewährleisten. Diesen Sachverhalt dürften die Träger des Systems der QS Qualität und Sicherheit GmbH nicht ignorieren und müssten dafür sorgen, dass mit dem QS-Logo ausgelobtes Fleisch zu gleichen Konditionen erzeugt werde.

Nach deutschem Recht wird ab dem 1.Januar 2021 bei der Kastration von Eberferkeln eine vollständige Schmerzausschaltung gefordert. Wie die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) gestern mitteilte, können dies die dänischen und niederländischen Sauenhalter sowie die Mehrzahl der Wettbewerber in der Europäischen Union mit den dort angewendeten Methoden nicht gewährleisten. Diesen Sachverhalt dürften die Träger des Systems der QS Qualität und Sicherheit GmbH nicht ignorieren und müssten dafür sorgen, dass mit dem QS-Logo ausgelobtes Fleisch zu gleichen Konditionen erzeugt werde. "Ansonsten würde das vom deutschen Lebensmittelhandel mit entwickelte System in wichtigen Tierschutzfragen faktisch unterlaufen und damit unglaubwürdig", warnte VEZG-Vorsitzender Matthias Frieß.

 

Die deutschen Sauenhalter haben laut Frieß in den letzten Jahren bereits erhebliche Marktanteile verloren. Mittlerweile müssten mehr als 20 % der in Deutschland gemästeten Ferkel aus Nachbarländern importiert werden. Rechne man die aus dem Ausland nach Deutschland eingeführten Mastschweine und das verzehrsfähige Schweinefleisch hinzu, würde dann mehr als ein Drittel der Fleisch- und Wurstwaren zu geringeren als den hiesigen Tierschutzstandards an den Markt gebracht. Frieß fordert deshalb gleiche Standards innerhalb der EU, denn "deutsche Schweinehalter dürfen angesichts der bevorstehenden Rechtsänderungen im EU-weiten Wettbewerb nicht weiter benachteiligt werden". AgE

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