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Schub für innovative Ideen in der Land- und Ernährungswirtschaft

  markttipps

Einen finanziellen Schub für innovative Ideen in der Land- und Ernährungswirtschaft verspricht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium von seinem neu aufgelegten Förderprogramm für agrarnahe Start-ups. "Zur Realisierung des weitreichenden Transformationsprozesses in der Agrarwirtschaft brauchen wir die Ideen von engagierten Gründerinnen und Gründern im agrarnahen Bereich".

Einen finanziellen Schub für innovative Ideen in der Land- und Ernährungswirtschaft verspricht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium von seinem neu aufgelegten Förderprogramm für agrarnahe Start-ups. "Zur Realisierung des weitreichenden Transformationsprozesses in der Agrarwirtschaft brauchen wir die Ideen von engagierten Gründerinnen und Gründern im agrarnahen Bereich", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Ressort, Hans-Joachim Fuchtel, anlässlich der heutigen ersten Sitzung des Expertenbeirats, den die Landwirtschaftliche Rentenbank als Kooperationspartner bei dem Programm berufen hat.

 

Nach Fuchtels Angaben stößt das Förderangebot derzeit auf großen Interesse. "Gerade in der Agrar- und Ernährungswirtschaft treffen wir auf einen enormen Pioniergeist und ein riesiges Innovationspotential", so der Staatssekretär. Als Beispiele nannte er Innovationen zur nachhaltigen CO2-Reduktion und zum Schutz der natürlichen Ressourcen, zur Umsetzung des Green Deals und für mehr Tierwohl, aber auch für eine gesündere Ernährung, etwa bei der Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Lebensmitteln. Aufgabe der neun Beiratsmitglieder sei es, die Erfolgschancen der Antragsteller zu bewerten. Diese seien die Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung.

 

Das Förderprogramm wendet sich an agrarnahe Start-Ups, nicht an landwirtschaftliche Betriebe. Förderfähig sind Ausgaben für die Weiterentwicklung einer Produkt- oder Dienstleistungsidee sowie für die Sicherung etwaiger Schutz- und Markenrechte, ferner Betriebsausgaben wie Mieten und Personal sowie Investitionen in Marketing, Konzepte, Studien oder in Ausbildung. Gewährt wird ein langfristiges, zinsgünstiges Nachrangdarlehen, das um eine Förderkomponente in Form von "Innovationsgutscheinen" für Beratungs- Schulungs- und Coaching-Angebote ergänzt werden kann. Damit ist die Erwartung verbunden, dass zusätzlich privates Kapital gewonnen wird.

 

Die Darlehenshöhe ist in der Regel auf 400 000 Euro begrenzt; bei besonders innovativen Vorhaben sind bis zu 800 000 Euro möglich. Die Laufzeit beträgt zwei bis maximal zehn Jahre. Für das Programm stehen zunächst 8 Mio Euro jährlich aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank zur Verfügung. AgE

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